Wie geht die Geschichte weiter?

Informationen von Monika Hungerbühler, Co-Dekanin BS, Co-Leiterin Offene Kirche Elisabethen

  1. Anschliessend an diese Medienkonferenz findet auf dem Barfi ein kleiner Event statt. Auf einem roten Teppich – das ist der Sache angemessen – haben wir drei Schaukeln (auf Baseldeutsch „Gigampfi“) aufgebaut, auf denen Kinder gigampfen. Die Schaukeln stehen als Symbol, dass wir mit aller Deutlichkeit in der röm.-kath. Kirche etwas „INS GLEICHGEWICHT“ bringen wollen, was nicht im Gleichgewicht ist. Wir verfolgen dieses Anliegen jedoch nicht mit tierischem Ernst, sondern spielerisch. Wir hoffen dabei aber, dass unsere Anliegen in unserer Kirche umgesetzt sind, bevor die hier gigampfenden Kinder erwachsen sind.
    Passend zum heutigen Tag, Maria Himmelfahrt, gibt es eine Früchtebowle, denn an diesem Tag werden in den Kirchen geweihte Blumen- und Kräutersträusslein mit nach Hause genommen. Ausserdem verteilen wir den Abstimmungs-Flyer und sind da für Gespräche.
  2. (mehr …)

Aufbruch: Schleichende Entmündigung der Kirchenbasis

Am 28. September 2014 wird in Basel-Stadt und Baselland über die kirchliche Gleichstellungsinitiative abgestimmt bzw. über das, was davon übrig blieb. Anfang 2012 wollten rund 3‘000 UnterzeichnerInnen die Kirchenbehörden verpflichten, “darauf hinzuwirken, dass die Römisch-Katholische Kirche die gleichberechtigte Zulassung – unabhängig von Zivilstand und Geschlecht – zum Priesteramt ermöglicht.“

Nach zähem Ringen übernahmen die Organe der Landeskirchen diese Formulierung, allerdings mit dem Zusatz, dass man dabei die „je eigenen Zuständigkeitskompetenzen wahrt“. Und Bischof Felix Gmür betonte von Anfang an, dass die „staatskirchenrechtlichen Körperschaften“, wie sie neuerdings vom Bistum genannt werden, für diese Fragen nicht zuständig seien. Nur die Kleriker der Weltkirche könnten diese Fragen entscheiden. Die Kirchenräte und Synoden segneten diese erste Verwässerung klaglos ab. (mehr …)

Basler Zeitung: Synode geht auf Bischof zu

Die kirchliche Gleichstellungs-Initiative kommt Ende September in beiden Basel vors Volk. Mit der Initiative soll die Forderung nach dem Priestertum für Frauen und Verheiratete in der Verfassung der römisch-katholischen Landeskirchen verankert werden. Die Synode der Katholiken aus dem ­Baselbiet schwenkte am Mittwochabend in Binningen auf einen Kompromissvorschlag ein, der von der Landeskirche Basel-Stadt bereits im März verabschiedet worden war. Der Vorschlag kommt dem Bischof von Basel entgegen, der sich für den Initiativtext eine weniger fordernde und mehr bittende Formulierung gewünscht hatte. Während der Versammlung des Kirchen­parlaments in Binningen war lange und hart um die Annahme des Kompromisses gerungen worden.  (mehr …)

Basler Zeitung: Bischof für Verfassungsänderung

Felix Gmür, der Bischofvon Basel, hat in einem Schreiben sein Einverständnis zur Änderung der Kirchenverfassung der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt mitgeteilt. Damit genehmigt er einen neuen Passus im Ingress der Verfassung, den die Synode zwecks Ausformulierung der «Kirchlichen Gleichstellungs-Initiative» im März 2014 beschlossen hat. Diese Initiative wurde in den beiden Basel im Januar 2012 eingereicht. Sie verlangt, dass in der Verfassung eine Bestimmung aufgenommen wird, welche die Behörden der Römisch-Katholischen Kirchen der beiden Kantone verpflichtet, daran mitzuwirken, dass die Römisch-Katholische Kirche die gleichberechtigte Zulassung   – unabhängig von Zivilstand und Geschlecht – zum Priesteramt ermöglicht.

Nachdem eine erste Ausformulierung vom Bischofnicht mitgetragen worden war, gelang es den beiden Präsidien der Synoden und Kirchenräte, mit dem Bischofdie nun genehmigte Formulierung auszuhandeln, die besagt, dass man bei der Weiterentwicklung des kirchlichen Rechts auch das Anliegen «unterbreite», dass Veränderungen insbesondere in Bezug auf die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt ermöglicht werden.

Basler Zeitung / hei

RKK BS: Bischof genehmigt die Verfassungsänderung.

Medienmitteilung vom 6. Mai 2014: Bischof genehmigt die Verfassungsänderung im Zusammenhang mit der Kirchlichen Gleichstellungsinitiative und verzichtet zukünftig auf die Genehmigung von Änderungen der Kirchenverfassung im Kanton Basel-Stadt.  (mehr …)

Basler Zeitung: Das Gleichheitsgebot hat Vorrang

Für Rechtsprofessorin Denise Buser ist das Verbot der Frauenordination nicht mehr haltbar.

Bis anhin war mehr oder weniger klar: Das Frauenpriestertum in der katholischen Kirche ist ausgeschlossen. «Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann.» So steht es im kanonischen Recht. Und dieser Ausschluss der Frau vom Priestertum galt als unantastbar, weil er durch das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften gedeckt schien. Zudem wurde von Kirchenrechtlern stets darauf hingewiesen, dass es für Männer keinen Anspruch auf Empfang der Priesterweihe gibt. Also könnten Frauen ebenfalls keine Priesterweihe beanspruchen.

Dem widerspricht nun die Basler Titularprofessorin für öffentliches Recht, Denise Buser, in ihrer neusten Publikation «Die unheilige Diskriminierung». Laut Buser sind Diskriminierungsverbot und Gleichstellungsprinzip höher zu werten als das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. (mehr …)

„Die unheilige Diskriminierung – eine juristische Auslegeordnung“

Prof. Dr. iur. Denise Buser, Titularprofessorin für kantonales öffentliches Recht an der Universität Basel und Mitglied des Initiativkomitees BS, hat ein Buch geschrieben über die Interessenabwägung zwischen Geschlechtergleichstellung und Religionsfreiheit beim Zugang zu religiösen Leitungsämtern.

In der römisch-katholischen Kirche schliesst eine kanonischrechtliche Norm das Frauenpriestertum aus. Islam und Judentum kennen keine vergleichbaren Rechtsbarrieren beim Zugang von Frauen zu religiösen Leitungsämtern, wohl aber gesellschaftliche Hindernisse. Diese Diskriminierungen verstossen gegen nationales und internationales Gleichstellungsrecht. In einer bisher noch nie durchgeführten Güterabwägung zwischen Gleichstellung und Religionsfreiheit kommt die vorliegende Studie zum Ergebnis, dass ein staatliches Gericht das Gleichstellungsprinzip höher werten könnte als die Berufung auf eine sehr lange Tradition der männlichen Amtsausübung. Die juristische Untersuchung wird durch Interviews mit einer katholischen Priesterin („contra legem“), einer Rabbinerin und einer muslimischen Fatwa-Expertin abgerundet.

Buser, Denise, Die unheilige Diskriminierung – Eine juristische Auslegeordnung für die Interessenabwägung zwischen Geschlechtergleichstellung und Religionsfreiheit beim Zugang zu religiösen Leitungsämtern, Münster: LIT-Verlag 2014, ISBN 978-3-643-80165-4

Kirche-heute: Ja zum Kompromiss

Die beiden Komitees der kirchlichen Gleichstellungsinitiativen in Basel-Stadt und Baselland sagen Ja zum Kompromiss, den die Präsidenten von Synoden und Kirchenräten beider Kantonalkirchen aus einem Gespräch mit Bischof Felix Gmür nach Hause brachten. Die ursprüngliche Formulierung, gemäss der die Kantonalkirchen auf eine Abschaffung des Pflichtzölibats und die Einführung der Frauenordination «hinwirken» sollten, war dem Bischof zu weit gegangen. Er erklärte aber, dem Text zustimmen zu können, wenn der Ausdruck «hinwirken» durch «unterbreiten» ersetzt werde. Die beiden Synoden werden voraussichtlich via Rückkommensantrag auf ihren Entscheid zurückkommen und allenfalls den Wortlaut ändern.

Die Initiativkomitees haben gemäss einer Medienmitteilung diese neue Situation beraten. Die Mehrheit ihrer Mitglieder könne mit der abgeschwächten Formulierung leben. Wichtig sei, dass das Anliegen vor dem Stimmvolk möglichst grosse Chancen habe und dass ihre Hauptanliegen in Bezug auf den Pflichtzölibat und die Frauenordination in der Verfassung verankert sein werden.

Kirche-heute

Medienmitteilung: Die Komitees sagen Ja zum bischöflichen Vermittlungsvorschlag

Nachdem die mit rund 3’000 Unterschriften eingereichte Gleichstellungsinitiative von den beiden römisch-katholischen Synoden Basel-Stadt und Basel-Landschaft für gültig erklärt worden war und sich die beiden Gremien auch auf den Wortlaut in der Verfassung einigen konnten, fand ein Gespräch mit dem Diözesanbischof statt. Die ursprüngliche Formulierung, gemäss der die Kantonalkirchen auf eine Abschaffung des Pflichtzölibats und die Einführung der Frauenordination „hinwirken“ sollten, ging dem Bischof zu weit. Er könnte dem Text zustimmen, wenn der Ausdruck „hinwirken“ durch „unterbreiten“ ersetzt werde. Das Anliegen der Kirchenbasis soll den kirchlichen Organen also „unterbreitet“ werden. Die beiden Synoden werden voraussichtlich via Rückkommensantrag auf die ursprüngliche Formulierung zurückkommen und allenfalls den Wortlaut ändern.

Die beiden Initiativkomitees haben diese neue Situation beraten. Die Mehrheit ihrer Mitglieder hat dabei festgestellt, dass sie mit der abgeschwächten Formulierung leben kann. Wichtig war ihr, beste Voraussetzungen zu schaffen, dass das Anliegen vor dem Stimmvolk möglichst grosse Chancen hat, auch wenn den Initiativkomitees das Rückkommen als solches rechtlich fragwürdig erscheint. Die beiden Komitees stellen fest, dass ihre Hauptanliegen in Bezug auf den Pflichtzölibat und die Frauenordination in der Verfassung verankert sein werden.

Die Abstimmung findet voraussichtlich am 28. September 2014 statt.

Für die beiden Komitees

Dr. Oswald Inglin
Dr. Josef Jeker