Felix Gmür, der Bischofvon Basel, hat in einem Schreiben sein Einverständnis zur Änderung der Kirchenverfassung der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt mitgeteilt. Damit genehmigt er einen neuen Passus im Ingress der Verfassung, den die Synode zwecks Ausformulierung der «Kirchlichen Gleichstellungs-Initiative» im März 2014 beschlossen hat. Diese Initiative wurde in den beiden Basel im Januar 2012 eingereicht. Sie verlangt, dass in der Verfassung eine Bestimmung aufgenommen wird, welche die Behörden der Römisch-Katholischen Kirchen der beiden Kantone verpflichtet, daran mitzuwirken, dass die Römisch-Katholische Kirche die gleichberechtigte Zulassung   – unabhängig von Zivilstand und Geschlecht – zum Priesteramt ermöglicht.

Nachdem eine erste Ausformulierung vom Bischofnicht mitgetragen worden war, gelang es den beiden Präsidien der Synoden und Kirchenräte, mit dem Bischofdie nun genehmigte Formulierung auszuhandeln, die besagt, dass man bei der Weiterentwicklung des kirchlichen Rechts auch das Anliegen «unterbreite», dass Veränderungen insbesondere in Bezug auf die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt ermöglicht werden.

Basler Zeitung / hei