Medienmitteilung vom 6. Mai 2014: Bischof genehmigt die Verfassungsänderung im Zusammenhang mit der Kirchlichen Gleichstellungsinitiative und verzichtet zukünftig auf die Genehmigung von Änderungen der Kirchenverfassung im Kanton Basel-Stadt.
Der Bischof von Basel, Felix Gmür, hat in einem Schreiben vom 22. April 2014 sein Einverständnis zur Änderung der Kirchenverfassung der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt (RKK BS) mitgeteilt. Damit genehmigt er einen neuen Passus im Ingress der Verfassung, den die Synode zwecks Ausformulierung der „Kirchlichen Gleichstellungsinitiative“ im März 2014 beschlossen hat. Diese Initiative wurde in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Januar 2012 eingereicht. Sie verlangt, dass in den Verfassungen der beiden Landeskirchen eine Bestimmung aufgenommen wird, welche die Behörden der Röm.-Kath. Kirchen der beiden Kantone verpflichtet, daran mitzuwirken, dass die Röm.-Kath. Kirche die gleichberechtigte Zulassung – unabhängig von Zivilstand und Geschlecht – zum Priesteramt ermöglicht.
Nachdem eine erste Ausformulierung vom Bischof nicht mitgetragen wurde, gelang es den beiden Präsidien der Synoden und Kirchenräte von Basel Stadt und Basel Landschaft mit dem Bischof die nun genehmigte Formulierung auszuhandeln. Das Verb „hinwirken“ wurde durch „unterbreiten“ ersetzt (vgl. Beilage). Die Frage nach der Zulassung zum Priesteramt ist kanonisch rechtlich (Gesetze der Kirche) geregelt und kann damit nicht auf staatskirchenrechtlicher Ebene geändert werden. Die staatskirchenrechtlichen und demokratisch gewählten Organe können Wünsche und Anliegen aus der Gemeinschaft der Gläubigen immer wieder vortragen aber nicht selbst die Bestimmungen ändern. Die gewählte Formulierung macht klar, dass sich die Organe dieser Tatsache bewusst sind.
Für eine Inkraftsetzung dieser Teilrevision der Verfassung ist noch die Zustimmung des Regierungsrats Basel-Stadt sowie der stimmberechtigten Mitglieder der RKK Basel-Stadt notwendig.
Nachdem die Synode als Parlament der RKK BS die neue Formulierung mit grosser Mehrheit angenommen hat, wird im Juni 2014 auch die Synode der Röm.-Kath. Landeskirche Basel-Landschaft (RKLK BL) über die abgeänderte Formulierung befinden. Die Abstimmung über die „Kirchliche Gleichstellungsinitiative“ ist in beiden Kantonen für den 28. September 2014 geplant. Sollten die Mitglieder der beiden Landeskirchen zustimmen, kann die Verfassungsänderung auf 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Gleichzeitig mit der Zustimmung zur Teilrevision der Verfassung teilte der Bischof dem Kirchenrat mit, dass er künftig auf die Genehmigung von Änderungen der Verfassung der Röm.-Kath. Kirche des Kantons Basel-Stadt verzichten will. Diese Genehmigungspflicht von Verfassungsänderungen durch den Bischof ist in der Schweiz einzigartig. Mit dem Verzicht will der Bischof die klare Trennung zwischen den kanonischen und staatskirchenrechtlichen Organen und den damit jeweiligen Zuständigkeits- und Entscheidungskompetenzen unterstreichen. Der Kirchenrat begrüsst diesen Entscheid des Bischofs und wird diese Änderung in die laufende Teilrevision der Kirchenverfassung der Röm.-Kath. Kirche Basel-Stadt ebenfalls aufnehmen.
Weitere Auskünfte erteilt:
Dr. Christian Griss, Kirchenratspräsident, Tel. 079 746 53 78