Prof. Dr. iur. Denise Buser, Titularprofessorin für kantonales öffentliches Recht an der Universität Basel und Mitglied des Initiativkomitees BS, hat ein Buch geschrieben über die Interessenabwägung zwischen Geschlechtergleichstellung und Religionsfreiheit beim Zugang zu religiösen Leitungsämtern.
In der römisch-katholischen Kirche schliesst eine kanonischrechtliche Norm das Frauenpriestertum aus. Islam und Judentum kennen keine vergleichbaren Rechtsbarrieren beim Zugang von Frauen zu religiösen Leitungsämtern, wohl aber gesellschaftliche Hindernisse. Diese Diskriminierungen verstossen gegen nationales und internationales Gleichstellungsrecht. In einer bisher noch nie durchgeführten Güterabwägung zwischen Gleichstellung und Religionsfreiheit kommt die vorliegende Studie zum Ergebnis, dass ein staatliches Gericht das Gleichstellungsprinzip höher werten könnte als die Berufung auf eine sehr lange Tradition der männlichen Amtsausübung. Die juristische Untersuchung wird durch Interviews mit einer katholischen Priesterin („contra legem“), einer Rabbinerin und einer muslimischen Fatwa-Expertin abgerundet.