Nachdem die mit rund 3’000 Unterschriften eingereichte Gleichstellungsinitiative von den beiden römisch-katholischen Synoden Basel-Stadt und Basel-Landschaft für gültig erklärt worden war und sich die beiden Gremien auch auf den Wortlaut in der Verfassung einigen konnten, fand ein Gespräch mit dem Diözesanbischof statt. Die ursprüngliche Formulierung, gemäss der die Kantonalkirchen auf eine Abschaffung des Pflichtzölibats und die Einführung der Frauenordination „hinwirken“ sollten, ging dem Bischof zu weit. Er könnte dem Text zustimmen, wenn der Ausdruck „hinwirken“ durch „unterbreiten“ ersetzt werde. Das Anliegen der Kirchenbasis soll den kirchlichen Organen also „unterbreitet“ werden. Die beiden Synoden werden voraussichtlich via Rückkommensantrag auf die ursprüngliche Formulierung zurückkommen und allenfalls den Wortlaut ändern.

Die beiden Initiativkomitees haben diese neue Situation beraten. Die Mehrheit ihrer Mitglieder hat dabei festgestellt, dass sie mit der abgeschwächten Formulierung leben kann. Wichtig war ihr, beste Voraussetzungen zu schaffen, dass das Anliegen vor dem Stimmvolk möglichst grosse Chancen hat, auch wenn den Initiativkomitees das Rückkommen als solches rechtlich fragwürdig erscheint. Die beiden Komitees stellen fest, dass ihre Hauptanliegen in Bezug auf den Pflichtzölibat und die Frauenordination in der Verfassung verankert sein werden.

Die Abstimmung findet voraussichtlich am 28. September 2014 statt.

Für die beiden Komitees

Dr. Oswald Inglin
Dr. Josef Jeker