Informationen von Monika Hungerbühler, Co-Dekanin BS, Co-Leiterin Offene Kirche Elisabethen
- Anschliessend an diese Medienkonferenz findet auf dem Barfi ein kleiner Event statt. Auf einem roten Teppich – das ist der Sache angemessen – haben wir drei Schaukeln (auf Baseldeutsch „Gigampfi“) aufgebaut, auf denen Kinder gigampfen. Die Schaukeln stehen als Symbol, dass wir mit aller Deutlichkeit in der röm.-kath. Kirche etwas „INS GLEICHGEWICHT“ bringen wollen, was nicht im Gleichgewicht ist. Wir verfolgen dieses Anliegen jedoch nicht mit tierischem Ernst, sondern spielerisch. Wir hoffen dabei aber, dass unsere Anliegen in unserer Kirche umgesetzt sind, bevor die hier gigampfenden Kinder erwachsen sind.
Passend zum heutigen Tag, Maria Himmelfahrt, gibt es eine Früchtebowle, denn an diesem Tag werden in den Kirchen geweihte Blumen- und Kräutersträusslein mit nach Hause genommen. Ausserdem verteilen wir den Abstimmungs-Flyer und sind da für Gespräche. - Ab jetzt bis zum Abstimmungsdatum ist eine regelmässige Medienpräsenz geplant sowohl in den kirchlichen als auch den säkularen Medien. Wir sind zuversichtlich, dass die Medien das Thema angemessen und spannend aufgreifen und aufbereiten. Material dazu gibt es auf unserer Homepage (www.aufbruch.ch/gleichstellung) mehr als genug.
- Unser Ziel ist es, eine möglichst hohe Stimmbeteiligung zu erreichen und natürlich eine breite Zustimmung. Wir möchten insbesondere jene überwiegende Mehrheit von Kirchenmitgliedern erreichen, die am Pfarreileben nur am Rande oder gar nicht teilnehmen.
- Ein grösseres Ziel ist es, dass wir mit der Abstimmung auch andere Kantonalkirchen dazu motivieren, sinngemäss dieselbe Formulierung in ihre Verfassung aufzunehmen.
- Am Wochenende vom 6. und 7. September werden Mitglieder des Initiativkomitees und weitere SympathisantInnen der Initiative in den Pfarreien in BS und BL Flyer verteilen. Ziel ist es, das Gespräch zu suchen und die Leute zum Abstimmen zu motivieren.
- ca. drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag, dem 28. September, werden den Mitgliedern der Landeskirchen die Stimmcouverts zugestellt. In Basel-Stadt sind es drei kirchliche Vorlagen:
– Teilrevision der Verfassung
– Verzicht des Bischofs auf das Genehmigungsrecht bei Verfassungsänderungen
– Gleichstellungsinitiative
Da der 28. September ein Eidgenössischer Abstimmungssonntag mit wichtigen kantonalen und eidgenössischen Vorlagen ist, hoffen wir auf eine hohe Stimmbeteiligung! - Abstimmungsforum: Die Abstimmungsresultate werden am 28. September in BS voraussichtlich schon um 15 Uhr vorliegen, in BL wird es wegen der 32 Kirchgemeinden vermutlich bis 18 Uhr dauern. Wir gehen davon aus, dass die Abstimmung in beiden Kantonen deutlich angenommen wird. In einer Medienmitteilung werden wir nationale und internationale Medien über die Resultate informieren.
- Nach einer Zustimmung zur Gleichstellungsinitiative muss in BL die Verfassungsänderung noch durch den Regierungsrat genehmigt werden. In BS hat der Regierungsrat die Genehmigung schon vor der Volksabstimmung gegeben.
- Beantragung der Inkraftsetzung durch die Kirchenräte BS+BL
- In Krafttreten frühestens am 1.1.2015
- Auf das kirchliche Recht hat diese Abstimmung keine Auswirkung. Es ist jedoch ein gewichtiges Zeichen an die Kirchenoberen und laut Kirchenrechtsprofessor Adrian Loretan an der Zeit, dass kirchliches Recht und staatliches Recht miteinander in einen Dialog bzw. in Konfrontation/Spannung gehen (vgl. auch die Untersuchung von Rechtsprofessorin und Mitinitiantin Denise Buser „Die unheilige Diskriminierung. Eine juristische Auslegeordnung für die Interessenabwägung zwischen Geschlechtergleichstellung und Religionsfreiheit beim Zugang zu religiösen Leitungsämtern“, Zürich 2014)