17. Februar 2014
Prof. Dr. iur. Denise Buser, Titularprofessorin für kantonales öffentliches Recht an der Universität Basel und Mitglied des Initiativkomitees BS, hat ein Buch geschrieben über die Interessenabwägung zwischen Geschlechtergleichstellung und Religionsfreiheit beim Zugang zu religiösen Leitungsämtern.
In der römisch-katholischen Kirche schliesst eine kanonischrechtliche Norm das Frauenpriestertum aus. Islam und Judentum kennen keine vergleichbaren Rechtsbarrieren beim Zugang von Frauen zu religiösen Leitungsämtern, wohl aber gesellschaftliche Hindernisse. Diese Diskriminierungen verstossen gegen nationales und internationales Gleichstellungsrecht. In einer bisher noch nie durchgeführten Güterabwägung zwischen Gleichstellung und Religionsfreiheit kommt die vorliegende Studie zum Ergebnis, dass ein staatliches Gericht das Gleichstellungsprinzip höher werten könnte als die Berufung auf eine sehr lange Tradition der männlichen Amtsausübung. Die juristische Untersuchung wird durch Interviews mit einer katholischen Priesterin („contra legem“), einer Rabbinerin und einer muslimischen Fatwa-Expertin abgerundet.
Buser, Denise, Die unheilige Diskriminierung – Eine juristische Auslegeordnung für die Interessenabwägung zwischen Geschlechtergleichstellung und Religionsfreiheit beim Zugang zu religiösen Leitungsämtern, Münster: LIT-Verlag 2014, ISBN 978-3-643-80165-4
16. Januar 2014
Die beiden Komitees der kirchlichen Gleichstellungsinitiativen in Basel-Stadt und Baselland sagen Ja zum Kompromiss, den die Präsidenten von Synoden und Kirchenräten beider Kantonalkirchen aus einem Gespräch mit Bischof Felix Gmür nach Hause brachten. Die ursprüngliche Formulierung, gemäss der die Kantonalkirchen auf eine Abschaffung des Pflichtzölibats und die Einführung der Frauenordination «hinwirken» sollten, war dem Bischof zu weit gegangen. Er erklärte aber, dem Text zustimmen zu können, wenn der Ausdruck «hinwirken» durch «unterbreiten» ersetzt werde. Die beiden Synoden werden voraussichtlich via Rückkommensantrag auf ihren Entscheid zurückkommen und allenfalls den Wortlaut ändern.
Die Initiativkomitees haben gemäss einer Medienmitteilung diese neue Situation beraten. Die Mehrheit ihrer Mitglieder könne mit der abgeschwächten Formulierung leben. Wichtig sei, dass das Anliegen vor dem Stimmvolk möglichst grosse Chancen habe und dass ihre Hauptanliegen in Bezug auf den Pflichtzölibat und die Frauenordination in der Verfassung verankert sein werden.
Kirche-heute
15. Januar 2014
Nachdem die mit rund 3’000 Unterschriften eingereichte Gleichstellungsinitiative von den beiden römisch-katholischen Synoden Basel-Stadt und Basel-Landschaft für gültig erklärt worden war und sich die beiden Gremien auch auf den Wortlaut in der Verfassung einigen konnten, fand ein Gespräch mit dem Diözesanbischof statt. Die ursprüngliche Formulierung, gemäss der die Kantonalkirchen auf eine Abschaffung des Pflichtzölibats und die Einführung der Frauenordination „hinwirken“ sollten, ging dem Bischof zu weit. Er könnte dem Text zustimmen, wenn der Ausdruck „hinwirken“ durch „unterbreiten“ ersetzt werde. Das Anliegen der Kirchenbasis soll den kirchlichen Organen also „unterbreitet“ werden. Die beiden Synoden werden voraussichtlich via Rückkommensantrag auf die ursprüngliche Formulierung zurückkommen und allenfalls den Wortlaut ändern.
Die beiden Initiativkomitees haben diese neue Situation beraten. Die Mehrheit ihrer Mitglieder hat dabei festgestellt, dass sie mit der abgeschwächten Formulierung leben kann. Wichtig war ihr, beste Voraussetzungen zu schaffen, dass das Anliegen vor dem Stimmvolk möglichst grosse Chancen hat, auch wenn den Initiativkomitees das Rückkommen als solches rechtlich fragwürdig erscheint. Die beiden Komitees stellen fest, dass ihre Hauptanliegen in Bezug auf den Pflichtzölibat und die Frauenordination in der Verfassung verankert sein werden.
Die Abstimmung findet voraussichtlich am 28. September 2014 statt.
Für die beiden Komitees
Dr. Oswald Inglin
Dr. Josef Jeker
15. Januar 2014
Die Forderung nach dem Priestertum auch für Frauen soll in einer abgeschwächten Form in der Verfassung der katholischen Kirchen von Basel-Land und Basel-Stadt eingeschrieben werden. Dafür haben sich die Komitees der kirchlichen Gleichstellungsinitiative ausgesprochen, teilen die beiden Komitees aus Basel-Land und Basel-Stadt in einem Communiqué von Mittwoch mit. Sie gehen somit auf einen Kompromissvorschlag des Bischofs von Basel, Felix Gmür, ein. (mehr …)
28. Dezember 2013
Präsidenten sprechen von erfolgreichem Gespräch mit dem Bischof über die Gleichstellungsinitiativen
«Entspricht das der ursprünglichen Idee?», fragt etwas rhetorisch Robert Weller vom Initiativkomitee. Die Präsidenten der Synoden und der Kirchenräte von Baselland und Basel-Stadt bezeichnen das Gespräch mit Bischof Felix Gmür über die Umsetzung der Gleichstellungsinitiative hingegen als «erfolgreich».
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22. Dezember 2013
Die Gleichstellungsinitiative wird umformuliert. In Basel ist das rechtlich ein Problem. Um die Formulierung zu ändern, müssen die Parlamente der beiden Kirchen auf ihre Beschlüsse vom Juni zurückkommen. (mehr …)
17. Dezember 2013
Im Ringen um die Gleichstellungsinitiativen der römisch-katholischen Landeskirchen beider Basel haben Bischof Felix Gmür und Landeskirchenvertreter einen Kompromiss gefunden. Die geänderte Formulierung muss noch den Synoden vorgelegt werden. (mehr …)
6. Dezember 2013
Der baselstädtische Kirchenrat ist gewillt, die Gleichstellungsinitiative auch ohne Genehmigung des Bischofs zur Abstimmung zu bringen. Dies sagte Kirchenratspräsident Christian Griss an der Synode.
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28. November 2013
Mitte Dezember wird sich eine kirchliche Vierer-Delegation mit Bischof Felix Gmür zum Gespräch treffen. Einziges Thema ist die Gleichstellungsinitiative, die von der Römisch-Katholischen Kirche (RKK) Basel-Stadt und dem Landeskirchenamt Basel-Landschaft ausgearbeitet worden ist. Die Delegation besteht aus den Synoden- und Kirchenratspräsidenten.
Bei dem Treffen, das an der Synode der RKK des Kantons Basel-Stadt erwähnt wurde, gehe es vor allem darum, das Gespräch zu suchen. Dieses, so Kirchenratspräsident Christian Griss, solle nicht dazu dienen, die Inhalte der Initiative zu verwässern. «Wir werden von der durch die Synode bestimmten Textvariante nicht abweichen.» (mehr …)
27. November 2013
Gast-Kommentar von XAVER PFISTER
Die kirchlichen Gleichstellungsinitiativen aus der Basis der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt und der Römisch-Katholischen Landeskirche Baselland soll die Behörden (die Synoden und Kirchenräte) verpflichten, darauf hinzuwirken, dass die Römisch-Katholische Kirche die gleichberechtigte Zulassung – unabhängig von Zivilstand und Geschlecht – zum Priesteramt ermöglicht. Das heisst: Abschaffung des Pflichtzölibats und Zulassung der Frauen zum Priesteramt (vgl.kirchliche-gleichstellung.ch).
Die Initiative ist aus der Mitte der Kirche, von aktiven Frauen und Männern formuliert und lanciert worden. In den beiden Kantonalkirchen sind bei der Synode, in Basel-Stadt 878 und in Baselland 1’952 gültige und beglaubigte Unterschriften eingereicht worden. Die beiden Kirchenräte haben sich intensiv mit der Initiative auseinandergesetzt und sie befürwortend den Synoden vorgelegt. Beide Synoden haben dem Antrag stattgegeben. Und so muss in beiden Kantonen eine Abstimmung durchgeführt werden. (mehr …)