Mitte Dezember wird sich eine kirchliche Vierer-Delegation mit Bischof Felix Gmür zum Gespräch treffen. Einziges Thema ist die Gleichstellungsinitiative, die von der Römisch-Katholischen Kirche (RKK) Basel-Stadt und dem Landeskirchenamt Basel-Landschaft ausgearbeitet worden ist. Die Delegation besteht aus den Synoden- und Kirchenratspräsidenten.
Bei dem Treffen, das an der Synode der RKK des Kantons Basel-Stadt erwähnt wurde, gehe es vor allem darum, das Gespräch zu suchen. Dieses, so Kirchenratspräsident Christian Griss, solle nicht dazu dienen, die Inhalte der Initiative zu verwässern. «Wir werden von der durch die Synode bestimmten Textvariante nicht abweichen.»
Frauen wie Männer
Die Gleichstellungsinitiative wurde vor zwei Jahren aufgrund des Engagements eines Komitees aufgegleist. In der umformulierten Initiative heisst es, dass in die Kirchenverfassung eine Bestimmung aufzunehmen sei, «welche die Behörden der RKK Basel-Stadt dazu verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die RKK die gleichberechtigte Zulassung – unabhängig von Zivilstand und Geschlecht – zum Priesteramt ermöglicht». Mit anderen Worten: Frauen wie Männer, egal ob verheiratet oder nicht, sollen Priester oder Priesterin werden können.
Die vorgestrige Synode erklärte aber nicht nur diese Initiative für rechtsgültig. Sie bejahte auch eine konkrete Ausformulierung des Anliegens, die der Kirchenrat zusammen mit dem Landeskirchenamt Basel-Landschaft erstellt hat. Darin heisst es, dass die RKK darauf hinwirke, «dass Veränderungen insbesondere in Bezug auf die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt, unabhängig von Zivilstand und Geschlecht, ermöglicht werden». In diesem Sinne würde die Änderung im Ingress der Einleitung zur Verfassung der RKK Basel-Stadt vorgenommen. Dies entspricht einer Teilrevision der Verfassung.
Nur der Papst allein
Doch damit verändert sich de facto noch gar nichts. Der Beschluss unterliegt dem obligatorischen Referendum. Er tritt erst in Kraft, wenn er durch die Stimmberechtigten gutgeheissen wird. Ausserdem muss er durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gutgeheissen werden. Letzteres, so Griss, dürfte kein Problem sein.
Auf Granit beissen werden die Initianten jedoch beim Basler Bischof Felix Gmür. Vor Kurzem teilte er mit, dass er den Verfassungstext und die Zielrichtung der Initianten ablehnt. Er erachtet es als unmöglich, dass eine öffentlich-rechtliche Körperschaft darauf hinwirken kann, den Pflichtzölibat als Voraussetzung für das Priesteramt abzuschaffen. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür könne nur der Papst allein oder zusammen mit dem Bischofskollegium ändern.
Diese Haltung erstaunt Grissnicht. Denn hätte der Bischof dem Anliegen zugestimmt, «hätte er damit ein kleines Erdbeben ausgelöst». Mit anderen Worten: Die RKK wird wohl in ihren in Stein gemeisselten Strukturen verhaftet bleiben. Gleichwohl bleibt Zuversicht: «Wir haben eine gültige Initiative und bringen diese auch zur Abstimmung.»
Christian Fink, Basler Zeitung