Die Gleichstellungsinitiative wird umformuliert. In Basel ist das rechtlich ein Problem. Um die Formulierung zu ändern, müssen die Parlamente der beiden Kirchen auf ihre Beschlüsse vom Juni zurückkommen.
Stolz verkündeten die Exponenten der Römisch-katholischen Kirchen (RKK) von Basel-Stadt und Baselland diese Woche einen Kompromiss. Sie einigten sich mit Bischof Felix Gmür, ein einziges Verb im Verfassungstext der Gleichstellungsinitiative zu ändern. Das Wörtchen «hinwirken» wird durch «unterbreiten» ersetzt. Die Gleichstellungsinitiative fordert, dass auch Frauen und verheiratete Männer Priester werden dürfen. Mit der neuen Formulierung sollen die RKK von Basel-Stadt und Baselland nun nicht mehr per Verfassungsauftrag auf dieses Ziel aktiv hinwirken, sondern das Anliegen nur noch als Briefträger dem Bischof übermitteln.
Um die Formulierung zu ändern, müssen die Parlamente der beiden Kirchen auf ihre Beschlüsse vom Juni zurückkommen. In Baselland ist das kein Problem. Die Geschäftsordnung der Synode sieht Rückkommensbeschlüsse explizit vor, wenn zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten dafür sind. Der entsprechende Passus der Geschäftsordnung der Basler Synode unterscheidet sich aber in einem entscheidenden Detail: Mit einem Zweidrittel-Mehr kann in Basel nur «ein gefasster, aber noch nicht publizierter Beschluss in Wiedererwägung gezogen werden». Der Beschluss der Synode zur Gleichstellungsinitiative ist aber längst im Kantonsblatt publiziert worden. Deshalb kann die Synode eigentlich nicht darauf zurückkommen.
RKK-Präsident Christian Griss räumt auf Nachfrage ein, dass die Synode gegen ihre Geschäftsordnung verstossen müsste. Doch darin sieht er kein Hindernis: «Die Synode kann sich das Recht dazu nehmen.» Schliesslich würde der Verstoss von einer grossen Mehrheit bewilligt werden. Und überhaupt: «Wo kein Kläger, da kein Richter.» Deshalb hält es Griss nicht für nötig, die Geschäftsordnung aus dem Jahr 1976 anzupassen.
Seinen Zeitplan kann er aber ohnehin nicht einhalten: Nachdem die Synoden Ja zu den Initiativen sagten, kündete Griss in der «bz Basel» an, dass die Basler Katholiken noch im Jahr 2013 über die Teilrevision der Verfassung abstimmen werden. Nun muss zuerst die Synode noch einmal über die Bücher.
Im Streit um die Gleichstellungsinitiativen müssen sich beide Seiten verbiegen. Wie Gmür im Interview mit der «Schweiz am Sonntag» im November darlegte, hält er die Initiative grundsätzlich für den falschen Weg, da sie kirchliches Recht verletze und Fragen des Glaubens und der Disziplin vermische. Dem Frieden zuliebe ist er nun bereit, diesen Widerspruch in entschärfter Form in der Verfassung zu tolerieren. Im Gegenzug schaffen die Basler einen weiteren Widerspruch.
Andreas Maurer, Schweiz am Sonntag