Der Bischof von Basel hat Bedenken,will diese aber mit den Präsidenten der Kirchenräte und der Synoden beider Basel besprechen.
Die «Kirchliche Gleichstellungsinitiative» hat einen weiteren Teilerfolg verbuchen können: Bischof Felix Gmür hat das Anliegen in einem Brief zwar nicht gut geheissen, will sich aber immerhin auf eine Diskussion darüber einlassen. (mehr …)
Im Januar 2012 wurden die beiden unformulierten „Kirchliche Gleichstellungsinitiativen“ zur Änderung der kantonalkirchlichen Verfassung der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt (RKK BS) resp. Basel-Landschaft (RKLK BL) eingereicht. Die beiden Kirchenräte haben in Absprache mit den Initiativkomitees einen Formulierungsvorschlag zu Handen der Synoden ausgearbeitet. Die Synoden der jeweiligen Landeskirchen empfahlen anschliessend im Juni 2013 auf Antrag der Kirchenräte die Initiativen zur Annahme und verabschiedeten eine gleichlautende Änderung in den Kirchenverfassungen der beiden Landeskirchen zu Handen der Gesamtheit der Stimmberechtigten.
Gemäss § 30 der Kirchenverfassung der Römisch-katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt bedarf die Verfassungsrevision der Genehmigung des Diözesanbischofs für die seelsorgerlichen Belange. In seiner Antwort vom 25. Oktober 2013 an den Präsidenten des Kirchenrats der RKK BS (mit Kopie an den Präsidenten des Landeskirchenrats BL und an die Vorsteherin des Finanzdepartements des Kantons Basel-Stadt, zuständig für das Kirchenwesen) dankt Bischof Felix Gmür für die grosse Arbeit und die gewissenhafte Ausformulierung der Initiative. Er macht einerseits konkrete Änderungsvorschläge. Andererseits legt er aus kirchenrechtlicher wie auch verfassungsrechtlicher Sicht seine Bedenken betreffend den vorgeschlagenen Änderungen der Verfassung ausführlich dar. Insbesondere die Behördenmitglieder der RKK könnten in einen Gewissenskonflikt kommen, weil sie auf eine Veränderung in der Lehre der Kirche hinwirken müssten, für die sie gar nicht zuständig sind. Trotzdem will der Bischof die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Gläubigen zum Tragen kommen lassen. Dazu braucht es aber einen anders formulierten Text. Er schlägt darum als weiteres Vorgehen ein gemeinsames Gespräch zwischen ihm und den Präsidien der beiden Kirchenräte und den Präsidien der beiden Synoden vor. Dieses Gespräch wird nun so bald als möglich stattfinden.
Die beiden Kirchenräte BS und BL werden wie bisher das Verfahren bezüglich „Kirchliche Gleichstellungsinitiative“ weiter gemeinsam koordinieren.
Weitere Auskünfte erteilen:
Dr. Christian Griss, Präsident des Kirchenrats der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt (Tel. 079 746 53 78)
Dr. Ivo Corvini, Präsident des Landeskirchenrats der Römisch-Katholischen Landeskirche Basel-Landschaft (Tel. 079 775 77 63)
Appell von Theologinnen und Theologen an den Papst:
Auch Frauen sollen den Papst wählen können.
Auf Initiative der Theologin Helen Schüngel-Straumann haben katholische Theologinnen und Theologen aus Europa und den USA einen Aufruf unterzeichnet, in dem Papst Franziskus gebeten wird, Frauen aktiv an zentralen Entscheidungen zu beteiligen. Ein Zeichen dafür könnte die Berufung von Frauen ins Kardinalsamt sein.
Den Text der Petitionen können Sie nachlesen unter www.aufbruch.ch/3477. Dort können Sie die Petition auch unterschreiben.
Der Pflichtzölibat für Priester „ist kein kirchliches Dogma“. Das sagte der designierte vatikanische Staatssekretär, Erzbischof Piero Parolin, im Gespräch mit einer venezolanischen Tageszeitung. Über den Zölibat und auch über „einige Änderungen“ lasse sich „diskutieren“, schließlich sei er „eine kirchliche Tradition“. Parolin wörtlich: „Man kann allerdings nicht einfach nur sagen, dass er mittlerweile der Vergangenheit angehöre.“ Die Debatte zum Zölibat solle „im Dienst der Einheit“ stehen. Neben der Treue zum Willen Gottes und zur Geschichte der Kirche sei auch „Offenheit für die Zeichen der Zeit“ nötig, so Parolin. Zu diesen Zeichen der Zeit gehöre auch der Priestermangel. Der aus Italien stammende 58 Jahre alte Kirchendiplomat tritt am 15. Oktober das Amt des Kardinalstaatssekretärs an. Seit 2009 ist Parolin Botschafter des Papstes in Venezuela.
Die Synoden der römisch-katholischen Landeskirchen der beiden Basel sagten zweimal ja: einerseits zur Initiative, andererseits zum Text der Verfassungsänderung in der von den Kirchenräten vorgeschlagenen Fassung. In Basel-Stadt sorgten widersprüchliche Signale aus Solothurn für Verunsicherung. (mehr …)
Zusammen mit den Verantwortlichen der Pfarrei Heiliggeist (Pastoralraum Grossbasel Ost) haben wir entschieden, dass die Eucharistiefeier am ersten Sonntag im Monat auch weiterhin stattfinden wird. Die Gottesdienste werden jeweils von Frauen und Männern vorbereitet und gestaltet. lm Geiste des 2. Vatikanischen Konzils und der Synode 72 werden Freuden und Sorgen der Menschen von heute zur Sprache kommen. (mehr …)
Liestal. Anderthalb Jahre nach Einreichung der kirchlichen Gleichstellungsinitiative hat die Synodeder Römisch-katholischen Landeskirche Baselland das nichtformulierte Volksbegehren mit grossem Mehr gegen vier Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen gutgeheissen. Mit einer geringfügigen Modifikation wurde auch dem vom Kirchenrat vorgeschlagenen Verfassungstext zugestimmt – allerdings nur knapp in Ausmarchung mit einem Gegenvorschlag. (mehr …)
Basel. Geht es nach dem Kirchenrat der Römisch-Katholischen Kirche (RKK) Basel-Stadt, dann wäre dereinst eine gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt möglich. Die Synodeder RKK beschloss hierzu einen entsprechend vom Kirchenrat ausgearbeiteten Antrag. (mehr …)
Die Initiativ-Komitees BS und BL freuen sich, dass die „Kirchliche Gleichstellungsinitiative“ der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Land¬schaft und der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt eine weitere wichtige Hürde genommen hat.
Gestern Abend verabschiedeten die beiden Kirchenparlamente in getrennten Sitzungen mit deutlichem Mehr einen Text, welcher in die beiden Kirchenverfassungen aufgenommen werden soll: (mehr …)