Die Synoden der römisch-katholischen Landeskirchen der beiden Basel sagten zweimal ja: einerseits zur Initiative, andererseits zum Text der Verfassungsänderung in der von den Kirchenräten vorgeschlagenen Fassung. In Basel-Stadt sorgten widersprüchliche Signale aus Solothurn für Verunsicherung.
Ob und wann die Katholiken beider Basel an der Urne über Initiative und Verfassungsänderung entscheiden, ist noch in der Schwebe. Während die Verfassung der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft (RKLK BL) lediglich die Genehmigung durch den Regierungsrat vorschreibt, verlangt die Verfassung der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt (RKK BS) zusätzlich die Genehmigung durch den Diözesanbischof.
Kirchenratspräsident Christian Griss schilderte die Ausgangslage in der Synodendebatte so: Mit dem Bistum hätten Gespräche stattgefunden, es gebe aber keine Zusicherung für ein Einverständnis. Synodale Benedikt Vonder Mühll wollte es etwas genauer wissen. Die Meinung des Bistums sei es, dass der Ort des Anliegens nicht eine Verfassung sein könne, hielt Thomas Mauchle, der als Vertreter der Bistumsregionalleitung die Sitzung als Gast verfolgte, fest. Mit 14:3 Stimmen hiess die Synode die Initiative gut, mit neun Enthaltungen zeigte sich die Verunsicherung deutlich.
Danach ging es um den Initiativtext. Die Kirchenräte hätten lange darum gerungen, berichtete Griss. Er sei zuversichtlich, dass die Formulierung akzeptiert werden könnte. Damit löste Griss Erstaunen aus. «Die Zuversicht von Griss steht in krassem Widerspruch zum Votum Mauchle», sagte Vonder Mühll. «Das bekomme ich nicht zusammen.» Dazu Griss: «Ich auch nicht, wenn ich ehrlich bin.» Mauchle präzisierte, er habe sich nicht zum Text der Verfassungsänderung geäussert.
Synodale Hans-Peter Roth sprach von einer Gratwanderung. Selbstverständlich sei die Zulassung zum Priesteramt eine Frage des kanonischen Rechts und habe im Staatskirchenrecht nichts zu suchen. Roth sprach sich «im Bewusstsein, dass wir etwas wünschen, was nicht in unserer Kompetenz liegt», vehement für eine Volksabstimmung aus. «Das Bistum soll erfahren, was wir wünschen.» Mit 15:2 Stimmen genehmigte die Synode den Text der Verfassungsänderung, erneut gab es neun Enthaltungen.
Der Kirchenrat werde nach den Sommerferien die Verfassungsänderung dem Regierungsrat und dem Bischof zur Genehmigung vorlegen, teilte Christian Griss mit. Bezüglich Abstimmungstermin werde sich die RKK BS mit der RKLK BL absprechen. Der basel-städtische Kirchenrat will aber auf jeden Fall die vorgegebene Frist von zwei Jahren einhalten. Diese läuft im Januar 2014 ab.
Bischof Felix Gmür könne sich momentan zur Initiative nicht äussern, weil die Bistumsleitung noch keine offizielle Dokumentation erhalten habe, hielt Adrienne Suvada, Kommunikationsverantwortliche des Bistums Basel, auf Anfrage fest. Sobald dies geschehen sei, werde der Bischof über das weitere Vorgehen entscheiden.
Regula Vogt-Kohler
Ja zur Gleichstellungsinitiative und Kampf bei der Wahl
Mit grossem Mehr hat die Baselbieter Synode der Gleichstellungsinitiative zugestimmt. Zudem wählte sie Joseph Thali, bisher Leiter des Seelsorgeverbands Allschwil-Schönenbuch, anstelle von Christian Schaller in den Landeskirchenrat.
Es gehe um zwei Themenbereiche, erklärte Landeskirchenratspräsident Ivo Corvini zu Beginn der Diskussion um die Gleichstellungsinitiative, um den Zugang zum Priesteramt und das Verhältnis der nach staatlichem Recht geordneten Landeskirche zur Weltkirche. Bereits vor einem halben Jahr, als die Synode die Initiative für rechtsgültig erklärte, habe der Landeskirchenrat auf die heikle Abgrenzung von erlaubter Meinungsäusserungsfreiheit und die Überschreitung der Kompetenz hingewiesen. Dass es Sache von Papst und Bischöfen sei, den Zugang zum Priesteramt zu regeln, sei ja unbestritten.
Die Initiative selber wurde nach wenigen Voten bei nur vier Gegenstimmen gutgeheissen. Um die konkrete Umsetzung in der Verfassung aber wurde hart gerungen. Der Landeskirchenrat schlug eine diplomatische Formulierung vor, Felix Terrier von der Pastoralkonferenz beantragte dagegen eine ungeschminkte kurze Variante. Schliesslich gewann der Landeskirchenrat die Abstimmung knapp mit 35 gegen 31 Stimmen. Sollten auch die Stimmbürger an der Urne der Verfassungsrevision zustimmen, wird die Landeskirche künftig «in gegenseitigem Respekt und unter Wahrung der je eigenen Zuständigkeitskompetenzen» den Dialog mit den zuständigen kirchlichen Organen pflegen und «in diesem Rahmen» darauf hinwirken, dass es eine von Zivilstand und Geschlecht unabhängigen Zulassung zum Priesteramt gibt. Terrier und etliche weitere Votanten hatten sich gegen die ausdrückliche Nennung von «Respekt» und «Dialog» gewehrt und die Formulierung als Abschwächung bekämpft. Auf der andern Seite hatte Bischofsvikar Christoph Sterkman, ständiger Gast in der Synode, vergeblich für eine noch etwas schwächere Textversion geworben, die «darauf hinwirken» durch «vorbringen» ersetzt hätte.
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Alois Schuler