Basel. Geht es nach dem Kirchenrat der Römisch-Katholischen Kirche (RKK) Basel-Stadt, dann wäre dereinst eine gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt möglich. Die Synodeder RKK beschloss hierzu einen entsprechend vom Kirchenrat ausgearbeiteten Antrag. 

Der Antrag wiederum wurde aufgrund einer unformulierten Initiative eines Komitees ausgearbeitet, die vor rund zwei Jahren lanciert worden ist. Darin heisst es, dass in die Kirchenverfassung eine Bestimmung aufzunehmen sei, «welche die Behörden der RKK Basel-Stadt dazu verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die RKK die gleich­berechtigte Zulassung – unabhängig von Zivilstand und Geschlecht – zum Priesteramt ermöglicht». Mit anderen Worten: Männer wie Frauen, gleich ob verheiratet oder nicht, könnten dann Priester oder Priesterin werden.

Milde Formulierung

Die Synodeerklärte aber nicht nur diese Initiative für rechtsgültig. Sie bejahte auch eine konkrete Ausformulierung des Anliegens, die der Kirchenrat zusammen mit dem Landeskirchenamt Basel-Landschaft erstellt hat. Darin heisst es, dass die RKK darauf hinwirke, «dass Veränderungen insbesondere in Bezug auf die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt, unabhängig von Zivilstand und Geschlecht, ermöglicht werden». In diesem Sinne würde die Änderung im Ingress der Einleitung zur Verfassung der RKK Basel-Stadt vorgenommen, was einer Teilrevision der Verfassung entspricht.

Kirchenratspräsident Christian Griss wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass damit eine milde Formulierung gewählt worden sei, dass es also nicht heisst «wir fordern, dass …», sondern dass sie, die RKK, darauf hinwirke. In Baselland ist dieser Änderungsvorschlag ebenfalls angenommen worden (siehe Seite 19).

Doch damit verändert sich de facto noch gar nichts. Der Beschluss unterliegt dem obligatorischen Referendum. Er tritt erst in Kraft, wenn er durch die Stimmberechtigten gutgeheissen wird. Ausserdem muss er durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und durch den Diözesanbischof gutgeheissen werden.

Änderungen ungewiss

Während es wohl «reine Formsache» sein dürfte, dass der Basler Regierungsrat diesem Beschluss folgt, so Griss, dürfte die Zustimmung durch den Diözesanbischof ungewiss sein. «Der Text ist in Solothurn gelesen worden», sagt Griss. «Deshalb bin ich zuversichtlich, dass es sich um eine Formulierung handelt, die das Bistum akzeptieren könnte.» Dagegen spricht allerdings die Aussage von Regionalleiter Thomas Mauchle, der die Stimmung in Solothurn dahingehend interpretierte, dass die Verfassung der falsche Ort für diese Fragen sei. Wie auch immer: Mit der Absegnung der unformulierten Initiative und der Neuformulierung in der Verfassung durch die Synodewird der Druck der Kirchenbasis für diese Veränderung aufrechterhalten. Ob sich in diesem Sinne jedoch jemals konkret etwas ändern wird, ist freilich höchst fraglich.

Christian Fink