Im Januar 2012 wurden die beiden unformulierten „Kirchliche Gleichstellungsinitiativen“ zur Änderung der kantonalkirchlichen Verfassung der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt (RKK BS) resp. Basel-Landschaft (RKLK BL) eingereicht. Die beiden Kirchenräte haben in Absprache mit den Initiativkomitees einen Formulierungsvorschlag zu Handen der Synoden ausgearbeitet. Die Synoden der jeweiligen Landeskirchen empfahlen anschliessend im Juni 2013 auf Antrag der Kirchenräte die Initiativen zur Annahme und verabschiedeten eine gleichlautende Änderung in den Kirchenverfassungen der beiden Landeskirchen zu Handen der Gesamtheit der Stimmberechtigten.

Gemäss § 30 der Kirchenverfassung der Römisch-katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt bedarf die Verfassungsrevision der Genehmigung des Diözesanbischofs für die seelsorgerlichen Belange. In seiner Antwort vom 25. Oktober 2013 an den Präsidenten des Kirchenrats der RKK BS (mit Kopie an den Präsidenten des Landeskirchenrats BL und an die Vorsteherin des Finanzdepartements des Kantons Basel-Stadt, zuständig für das Kirchenwesen) dankt Bischof Felix Gmür für die grosse Arbeit und die gewissenhafte Ausformulierung der Initiative. Er macht einerseits konkrete Änderungsvorschläge. Andererseits legt er aus kirchenrechtlicher wie auch verfassungsrechtlicher Sicht seine Bedenken betreffend den vorgeschlagenen Änderungen der Verfassung ausführlich dar. Insbesondere die Behördenmitglieder der RKK könnten in einen Gewissenskonflikt kommen, weil sie auf eine Veränderung in der Lehre der Kirche hinwirken müssten, für die sie gar nicht zuständig sind. Trotzdem will der Bischof die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Gläubigen zum Tragen kommen lassen. Dazu braucht es aber einen anders formulierten Text. Er schlägt darum als weiteres Vorgehen ein gemeinsames Gespräch zwischen ihm und den Präsidien der beiden Kirchenräte und den Präsidien der beiden Synoden vor. Dieses Gespräch wird nun so bald als möglich stattfinden.

Die beiden Kirchenräte BS und BL werden wie bisher das Verfahren bezüglich „Kirchliche Gleichstellungsinitiative“ weiter gemeinsam koordinieren.

Weitere Auskünfte erteilen:

  • Dr. Christian Griss, Präsident des Kirchenrats der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt (Tel. 079 746 53 78)
  • Dr. Ivo Corvini, Präsident des Landeskirchenrats der Römisch-Katholischen Landeskirche Basel-Landschaft (Tel. 079 775 77 63)

Basel/Liestal, 5. November 2013