Der Bischof von Basel hat Bedenken,will diese aber mit den Präsidenten der Kirchenräte und der Synoden beider Basel besprechen.

Die «Kirchliche Gleichstellungsinitiative» hat einen weiteren Teilerfolg verbuchen können: Bischof Felix Gmür hat das Anliegen in einem Brief zwar nicht gut geheissen, will sich aber immerhin auf eine Diskussion darüber einlassen. Das ist insofern erstaunlich, als dass die Initiative die Kirchenräte per Verfassung verpflichten will, sich für eine Öffnung des Priesteramts für Frauen und Verheiratete einzusetzen.

Die Römisch-Katholische Kirche des Kantons Basel-Stadt (RKK) und die Römisch-Katholische Landeskirche Baselland (RKLK) haben die Post von höchster Stelle ihres Bistums vor knapp zwei Wochen erhalten. Dies teilen die Präsidien beider Kirchenräte in einem gemeinsamen Communiqué mit.

Im Schreiben danke Bischof Gmür für «die grosse Arbeit und die gewissenhafte Ausformulierung der Initiative». Gmür führe seine Bedenken gegenüber dem Anliegen ausführlich dar, mache konkrete Änderungsvorschläge und habe den Präsidien der beiden Kirchenräte und der beiden Synoden ein gemeinsames Gespräch zur Umformulierung des Textes vorgeschlagen. «Das Gespräch soll möglichst bald stattfinden», sagt Ivo Corvini, Präsident des Landeskirchenrats der RKLK, gegenüber der bz. Ein fester Termin stehe aber noch nicht fest.

Ob das Schreiben Gmürs für die Gleichstellungsinitiative als Erfolg zu werten ist, sei schwierig zu beurteilen, so Corvini. «Der Brief an sich ist aber sehr konstruktiv gehalten, was auch durch die Einladung zum gemeinsamen Gespräch unterstrichen wird.» Es sei durchaus positiv zu werten, dass Gmür das Anliegen nicht einfach ablehne. «Ein Gespräch ist immer gut: Hätte Bischof Gmür schon abschliessend entschieden, dann würde diese Einladung keinen Sinn ergeben.» Zudem gehe aus dem Brief hervor, dass der Bischof «die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Gläubigen zum Tragen kommen lassen» wolle. Dazu brauche es aber einen anderen Initiativtext.

Corvini will Bedenken ernst nehmen

Bedenken habe der Bischof vornehmlich aus kirchen- und verfassungsrechtlicher Sicht, sagt Corvini. «Diese betreffen vor allem die verfassungsmässige Festschreibung der Einwirkung auf die Gleichstellungsentwicklung.» Deshalb plädiert Corvini auch dafür, dass man die Einwände Gmürs ernst nehmen muss.

Weil nur die Kirchenverfassung der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt eine Genehmigung des Bischofs bedarf, könnte die Baselbieter Abteilung die Initiative auch ohne Gmürs Segen weitertreiben. «Das ist für uns zurzeit aber kein Thema», sagt Corvini. Seit das Anliegen vorgebracht worden sei, sei man gemeinsam und koordiniert vorgegangen. Und obwohl sich die Initiativtexte aus verfassungstechnischen Gründen minimal unterscheiden, habe man das exakt gleiche Ziel.

«Da wir zudem mit der Initiative alleine nichts bewirken können, sondern damit einfach auch das Anliegen vorbringen wollen, bringt es mehr, wenn wir das auf breiterer Basis tun können», so Corvini. Es dürfte also so oder so noch eine ganze Weile dauern, bis Frauen und Verheiratete die Priesterweihe erhalten können.