Bischof Felix Gmür äussert formelle Bedenken und lädt zum Gespräch
Bischof Felix Gmür ist mit dem von den Synoden verabschiedeten Gleichstellungsartikel nicht einverstanden. Die Präsidenten der Kirchenräte haben eine Einladung zu einem Gespräch und Änderungsvorschläge erhalten.
Was viele erwartet oder gar befürchtet haben, ist nun eingetroffen. In der Antwort an den Präsidenten des Kirchenrates der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt (RKK BS) äussert Bischof Felix Gmür formelle Vorbehalte zur Verfassungsbestimmung für die Förderung der Gleichstellung. Der Bischof gibt zu bedenken, dass die Behördenmitglieder in einen Gewissenskonflikt kommen könnten, weil sie auf eine Veränderung in der Lehre der Kirche hinwirken müssten, für die sie nicht zuständig sind. Trotzdem wolle der Bischof die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Gläubigen zum Tragen kommen lassen, heisst es in einer Medienmitteilung der RKK BS und der Baselbieter Landeskirche. Dazu brauche es aber einen anders formulierten Text. Gmür schlägt deshalb ein gemeinsames Gespräch mit den Präsidien der beiden Kirchenräte und Synoden vor.
Mann des Dialogs
Das vom Bischof vorgeschlagene Vorgehen findet bei den Kirchenratspräsidenten ein positives Echo. Für beide ist der Inhalt der Stellungnahme keine Überraschung. Er habe damit gerechnet, dass es in diese Richtung gehen würde, sagt Ivo Corvini, Präsident des Baselbieter Landeskirchenrates gegenüber «Kirche heute». Positiv sei, dass die Stellungnahme des Bischofs konstruktiv ausgefallen sei und neben einer Einladung zum Gespräch auch konkrete Änderungsvorschläge enthalte. Er sehe in der Antwort des Bischofs keine Absolutheit, er habe Felix Gmür als Mann des Dialogs kennengelernt.
«Ja, klar», beantwortet Christian Griss, Präsident des Kirchenrates der RKK BS, die Frage, ob er diesen Ausgang erwartet habe. «Wir wussten, dass gewisse Punkte mit dem Kirchenrecht nicht übereinstimmen.» Die bischöfliche Stellungnahme sei ein «Nein, aber», aber mit starkem Gewicht auf Dialog. «Er will mit uns zusammen eine Lösung suchen», sagt Griss. «Wir sind uns alle einig, dass ein Blockieren der Initiative nur allen schadet.»
Gemäss Verfassung der RKK BS bedarf es bei einer Verfassungsrevision, die seelsorgerliche Belange betrifft, der Genehmigung des Diözesanbischofs. Im Kanton Basel-Landschaft ist dies nicht erforderlich, doch sind die Kirchenräte übereingekommen, das Verfahren zur «Kirchlichen Gleichstellungsinitiative» zu koordinieren.
Regula Vogt-Kohler, Kirche heute