24.09.2014
Einspruch: Zölibat ist nicht nur Vorschrift
Wenn die Basler Zeitung am 22. 9. 14 den Befürwortern der Vorlage in grosser Aufmachung auf Seite 2 den besten Platz ermöglicht, dann ist es wichtig, die Gegner auch zu hören. Bereits im August des letzten Jahres hat der Unterzeichnete dem Kirchenratspräsidenten Basel-Stadt persönlich die schriftliche Bitte vorgelegt, in einem Abstimmungsbüchlein auch die Gegner der Initiative ihre Argumente vorbringen zu lassen. Leider nicht geschehen!
Zuerst zwei Richtigstellungen: Zölibat ist nicht irgend eine Vorschrift, sondern vom Zweiten Vatikanischen Konzil am 7. 12. 1965 mit 2390 Ja- gegen 4 Nein-Stimmen den Priestern als Gesetz auferlegt. Und beim Frauenpriestertum muss man gar nicht auf Papst Johannes Paul II. zurückgreifen, sondern der gegenwärtige Papst Franziskus hat in seinem Rundschreiben «Evangelii Gaudium» vom 24. 11. 2013 ausdrücklich geschrieben: «Das den Männern vorbehaltene Priestertum ist eine Frage, die nicht zur Diskussion steht.» Und nun zur Basler Abstimmung.
Dass als seelsorgerliches Anliegen als verfassungsmässiger (!) Auftrag nur Zölibat und Frauenpriestertum, eingepackt in die etwas verfänglichen Worte «Zulassung zum Priestertum unabhängig von Zivilstand und Geschlecht», festgelegt wird, ist absolut unbegreiflich und gibt diesen Postulaten eine übertriebene Bedeutung!
Verfassungsmässig bedeutet, wie Frau Hungerbühler zitiert wird «nicht locker lassen, immer wieder darauf hinweisen». Aus Kreisen der römisch-katholischen Bevölkerung kommen aber doch immer wieder mit grosser Besorgnis Anliegen zur Sprache wie z.B. Sakramenten-Empfang für wiederverheiratete Geschiedene, Beicht- und Busspraxis, Taufen- und Nicht-mehr-Taufenlassen von Kindern aus konfessionell gemischten Ehen, würdiger Kommunionempfang, ökumenischer Religionsunterricht, welcher eher ein Ethik- und Geschichtsunterricht als Glaubenslehre der Römisch-katholischen Kirche ist, unerlaubte Änderungen der vorgeschriebenen Liturgie in der Feier der Eucharistie durch einzelne Priester usw. Wir haben in unserer Kirche also viel direktere Anliegen als die Zwängerei der «Gleichstellungsintiative», wozu am 28. September ein deutliches Nein auf den Stimmzettel zu schreiben ist!
Der von Bischof Anton Hänggi mit Brief vom 19. 6. 1973 verlangte Genehmigungsvorbehalt des Bischofs bei Änderungen in der Kirchenverfassung betrifft wörtlich nur «Fragen der Seelsorge». Der Verzicht von Bischof Felix Gmür auf dieses Recht bedeutet eine ganz klare Trennung zwischen Mitgliedschaft in der öffentlich-rechtlichen Körperschaft RKK und der Mitgliedschaft in der Glaubensgemeinschaft der Römisch-katholischen Kirche!
Hans Baur, Gemeindemitglied St. Clara, Basel, ehemaliger Präsident der Synode der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt.
Es fehlen kompetente Frauen und Männer
Das Beharren der Kirche auf dem nur ehelosen Männern vorbehaltenen Priestertum schliesst viele Menschen aus. Deswegen können nur zölibatäre Männer zentrale Entscheidungen in Lehre und Praxis der Seelsorge fällen. Nicht geweihte Männer und Frauen haben gemäss Kirchenrecht keine eigenen Kompetenzen. Zwar hat nach dem letzten Konzil das Mitsprachrecht der Laien, Frauen und Männer in den Pfarreien und Bistümern stark zugenommen. Allerdings immer nur beratend. Daher ist es eine Tatsache, dass eine kleine Schar von zölibatären Männern – sehr oft in vorgerücktem Alter – bestimmt, was Lehre der Kirche ist, und sich beruft auf Gottes Wille, den sie selbst festlegen. Fragen der Familienseelsorge, Ökumene, Sexualität, Geburtenregelung und vieles mehr wird von einem kleinen Kreis der Kirche entschieden.
So ist der Ausschluss von Frauen und verheirateten Männern nicht nur eine Missachtung der Botschaft Jesu, sondern auch der immer weiter um sich greifenden gesellschaftlichen Praxis der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Viele kompetente Frauen und Männer kehren dieser nur an zölibatären Männern orientierten Kirche den Rücken, weil sie nicht ernst genommen werden. Noch viel verheerender ist die Tatsache, dass sich immer mehr Frauen von einer solchen Kirche abwenden. Gerade sie, die doch im Bereich der Kindererziehung und Glaubensweitergabe eine entscheidende Rolle einnehmen. Mit dem Fehlen der Frauen bei Entscheiden geht ein riesiges Potenzial in allen Bereichen verloren. Damit diese Struktur der jetzigen Kirche verändert werden kann, ist eine Gleichstellungvon Mann und Frau absolut notwendig.
Guido Büchi, pensionierter Pfarrer, Therwil
22.09.2014
Das wäre weltweit einmalig
Keine Frage, Leserbriefschreiber Z’graggen und die Initiativkomitees hätten sich die schärfere Formulierung gewünscht. Aber: In Basel-Stadt wäre es gar nie zu einer Abstimmung gekommen, hätten die Behörden der RKK nicht auf das vom Bischof vorgeschlagene «Unterbreiten» eingelenkt. In Basel hat der Bischof bis jetzt ein Genehmigungsrecht bei Änderungen der Kirchenverfassung, welches er in Baselland nicht hat. Wird die Vorlage abgelehnt, bleibt sowieso alles beim Alten, das heisst: Es ist gar nichts erreicht! Denn die rund 3000 UnterzeichnerInnen und die beiden Komitees sind zwar überzeugt von ihrem Anliegen, aber wer nähme wann den Ball wieder auf trotz wachsender Resignation? Wird die Vorlage vom Kirchenvolk hingegen angenommen, steht ein dringender Wunsch von «Laien» in zwei kantonalkirchlichen Verfassungen, was weltweit einmalig wäre. Deshalb Ja zur «Kirchlichen Gleichstellungsinitiative»!
Marie-Thérèse Jeker-Indermühle, Basel, Mitglied Initiativkomitee
22.09.2014
Eine unverständliche Zwängerei
Am 28. September stimmen die Katholiken beider Basel darüber ab, ob in den staatskirchenrechtlichen Verfassungen der beiden Halbkantone eine Bestimmung aufgenommen werden soll, worin festgehalten wird, dass die kantonalen Landeskirchen verpflichtet sind, bei den kirchlichen Stellen aktiv darauf hinzu- wirken, dass auch Frauen und verheiratete Männer – im Gegensatz zur katholischen Lehre – zu Priestern geweiht werden können. Die Initianten stellen sich damit bewusst gegen die Kirche. Dieses Vorgehen ist wohl einmalig in der Schweiz. Es ist der Versuch von vor allem feministischen Kreisen, über eine staatskirchenrechtliche Verfassungsbestimmung die Zulassung von Frauen zum Priesteramt zu «erzwingen». Das Festschreiben einer solchen Bestimmung in einer staatskirchenrechtlichen Verfassung widerspricht dem Grundsatz der Nichteinmischung des Staates in religiöse Angelegenheiten. Eine (kirchliche) Verfassung, die auf Konfrontation mit der Amtskirche ausgerichtet ist, gefährdet den innerkirchlichen Frieden. Papst Franziskus warnte erst kürzlich die katholische Kirche ausdrücklich vor Streit und Zwietracht. Er appellierte, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. In diesem Sinne ist die Gleichstellungsinitiativeabzulehnen.
Hermann Wiederkehr, Basel
17.09.2014
Alles nur Manipulation
Am 13. Januar 2012 haben rund zweitausend Katholikinnen und Katholiken bei der Landeskirche Baselland eine Initiative eingereicht, mit der die Landeskirche beauftragt wird, sich aktiv für eine Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Kirche einzusetzen. Die Synode stimmte der Initiative zu und wollte dies in der Verfassung festschreiben.
Der erzkonservative Präsident der Baselbieter Landeskirche schluckte aber diesen Entscheid nicht und entschied später auf Druck von Felix Gmür, Bischof von Basel, der Initiative die Zähne zu ziehen. Die Landeskirche war nicht mehr bereit, die Forderungen der Initiative aktiv zu unterstützen, sondern will diese dem Bischof lediglich «unterbreiten». So soll es, gegen den Willen einer Vielzahl von Katholikinnen und Katholiken, in der Verfassung der Landeskirche festgeschrieben werden.Ich protestiere gegen diese Manipulation und Missachtung der berechtigten Forderungen einer Vielzahl von Katholikinnen und Katholiken und stimme am 28. September deshalb Nein zur Abstimmungsvorlage der kirchlichen Gleichstellungs-Initiative.
Hans Z’graggen, Allschwil