Medienmitteilung
Die Mitglieder der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt und der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft sagen JA zur Umsetzung der kirchlichen Gleichstellungsinitiative
Am heutigen Abstimmungssonntag stimmten die Mitglieder der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt (RKK BS) und der Römisch-Katholischen Landeskirche Basel-Landschaft (RKLK BL) über die Umsetzung der kirchlichen Gleichstellungsinitiative ab. Mit 81,8% Ja Stimmen in Basel-Stadt bzw. 87,4% Ja Stimmen in Basel Landschaft (nach einem provisorischen Ergebnis für BL von 16.30 Uhr) nahmen sie die entsprechenden Verfassungsänderungen an. In den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind rund 90’000 Stimmberechtige (in BS 24’241; in BL rund 65’000) zur Abstimmung über die Umsetzung der unformulierten kirchlichen Gleichstellungsinitiative eingeladen gewesen. Stimmberechtigt waren die Mitglieder der RKK BS und RKLK BL, die älter als 16 Jahre sind. Bei dieser Abstimmung lag die Wahlbeteiligung in BS bei 22,1%, es wurden 4288 ja und 954 nein Stimmen abgegeben. In BL lag die Wahlbeteiligung zur gleichen Vorlage bei 29,8%, es wurden 14987 ja und 2007 nein Stimmen abgegeben (Diese Zahlen aus Basel-Landschaft sind dem provisorischen Ergebnis von 16.30 Uhr entnommen).
Sicher ist: nach dem heutigen Abstimmungssonntag findet das Anliegen der Mitglieder der RKK BS und der RKLK BL nach mehr Gleichberechtigung (in Bezug auf Zivilstand und Geschlecht) in der Priesterordination Ausdruck in den beiden Verfassungen der RKK BS und der RKLK BL (Formulierungen siehe unten).
Die staatskirchenrechtlichen Organe der RKK BS und RKLK BL werden nun dieses Anliegen den zuständigen kirchlichen Organen immer wieder unterbreiten. Die beiden Kirchenräte BS und BL werden das weitere Vorgehen weiter gemeinsam koordinieren.
Die Änderung der Verfassung der RKLK BL bedarf noch der Genehmigung des Regierungsrats BL.
In Basel-Stadt wurde zudem über zwei weitere Verfassungsänderungen abgestimmt. So wurde die im Einvernehmen mit dem Bischof vorgeschlagene Abschaffung der bischöflichen Genehmigungspflicht für staatskirchenrechtliche Verfassungsänderungen deutlich mit 87,1 % der gültigen Stimmen (4481 ja und 665 nein) angenommen. Damit wird ein Stück mehr gelebte Trennung von Kirche und Staat umgesetzt. Mit der Annahme der Verfassungsteilrevision mit 87,7 % der gültigen Stimmen (4437 ja und 624 nein) wird die ursprünglich aus dem Jahr 1973 stammende Kirchenverfassung des Kantons Basel-Stadt ein Stück weit modernisiert und den heutigen Gegebenheiten angepasst.
Damit wurden in Basel-Stadt alle drei Vorlagen angenommen. Die Kirchenverfassung der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt (unter Berücksichtigung der an der Volksabstimmung angenommenen Änderungen) ist zu finden auf: http://www.rkk-bs.ch/home/Gesetzessammlung/Verfassungsentwurf.
Weitere Auskünfte erteilen:
- Dr. Christian Griss, Präsident der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt (079 746 53 78)
- Dr. Ivo Corvini, Präsident der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft (079 775 77 63)
Verfassungsänderungen durch die Gleichstellungsinitiative
1. Verfassung der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt
Einleitung Ingress
Die Römisch-Katholische Kirche Basel-Stadt vereinigt gemäss §126 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt die römisch-katholischen Kantonseinwohner in einer selbständigen öffentlich –rechtlichen Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Sie beteiligt in dieser Form die Kirchenglieder an der Mitverantwortung für die Gesamtkirche; sie anerkennt und unterstützt deren Organe in Pfarreien und Diözese bei der Erfüllung der kirchlichen Aufgaben und sorgt für die notwendigen materiellen Grundlagen der kirchlichen Tätigkeit.
Sie nimmt seelsorgerliche Aufgaben im Auftrag des Diözesanbischofs war und vertritt die Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung. Dabei pflegt sie in gegenseitigem Respekt und unter Wahrung der je eigenen Zuständigkeitskompetenzen auch den Dialog mit den zuständigen kirchlichen Organen und unterbreitet ihnen dabei auch Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung. In diesem Rahmen unterbreitet sie das Anliegen auch bei der Weiterentwicklung des kirchlichen Rechts -, dass Veränderungen insbesondere in Bezug auf die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt, unabhängig von Zivilstand und Geschlecht, ermöglicht werden.
Sie gibt sich im Rahmen von Bundesrecht, kantonalem Recht und katholischem Kirchenrecht folgende Verfassung: […]
2. Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft vom 10. Februar 1976
§ 13 Aufgaben
Der Landeskirche obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
a.bis In gegenseitigem Respekt und unter Wahrung der je eigenen Zuständigkeitskompetenzen pflegt sie den Dialog mit den zuständigen kirchlichen Organen und unterbreitet ihnen dabei auch Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung.
a.ter In diesem Rahmen unterbreitet sie das Anliegen– auch bei der Weiterentwicklung des kirchlichen Rechts -, dass Veränderungen insbesondere in Bezug auf die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt, unabhängig von Zivilstand und Geschlecht, ermöglicht werden.