Gleichberechtigte Zulassung – unabhängig von Zivilstand und Geschlecht – zum Priesteramt
In der Schweiz ist die Kirchenhoheit Sache der Kantone. Darum haben die meisten Kantone wegen der Steuerhoheit auch eine staatskirchliche Organisation (mit Kirchgemeinden, kantonalen Parlamenten etc.).
Eine Gruppe in der Region Basel lanciert nun eine rechtsstaatliche „Initiative“, in der die betreffenden staatskirchlichen (!) Gremien verpflichtet werden, auf gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt hinzuwirken (die Anordnung selber bleibt Sache der Kirche), also
– Abschaffung des Pflichtzölibats
– Zulassung der Frauen zum Priesteramt.
Die Initiative, für die ab Pfingsten Unterschriften gesammelt werden, lautet so:
„Gestützt auf § 56 Abs. 2 der Verfassung der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft (KiV), verlangen die unterzeichneten Stimmberechtigten der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft*, es sei in die KiV eine Bestimmung aufzunehmen, welche die Behörden der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Römisch-Katholische Kirche die gleichberechtigte Zulassung – unabhängig von Zivilstand und Geschlecht – zum Priesteramt ermöglicht.“ (* analog: Basel-Stadt)
Der Auftrag wird dann bei ausreichender Unterstützung in der Verfassung stehen (höhere Stufe als Gesetz). Die beiden Halbkantone haben z.B. in ihrer Verfassung die Bestimmung, sich Atomwerken zu widersetzen – und das hatte bisher gute Folgen.
Alles Wissenswerte über die Initiative finden Sie im Internet unter: ww.kirchliche-gleichstellung.ch