Die staatskirchenrechtlichen Behörden sind für Fragen im Zusammenhang mit dem Priesteramt nicht zuständig. Dies stellt der Bischof von Sitten und Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Norbert Brunner, im Interview mit aktuellen Ausgabe der Zeitung „Der Sonntag“ klar. Hintergrund sind die jüngsten basisdemokratischen Vorstöße in den römisch-katholischen Kantonalkirchen in Basel-Stadt und Baselland: Zwei Volksinitiativen wollen den Gleichstellungsprozess in der katholischen Kirche vorantreiben und hatten vor wenigen Tagen ihre Hoffnung auf die gleichberechtigte Zulassung von Männern und Frauen zum Priesteramt geäußert. Die Behörden der römisch-katholischen Kantonalkirchen in Basel-Stadt und Baselland sollten darauf hinwirken, hieß es in einer entsprechenden Erklärung. Die staatskirchlichen Behörden, also die Kantonalkirchen, seien für die Verwaltung und die Finanzen zuständig, kommentiert Brunner das Thema. Fragen des Glaubens und der Sitten fielen hingegen in die Zuständigkeit von Papst und Bischöfen, die bei dieser Aufgabe von der theologischen Forschung und den Diözesanräten unterstützt würden, fügte der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz an.

kipa, 12.06.2011 (pr)