Am 28. September 2014 wird in den Kirchgemeinden über die Umsetzung der kirchlichen Gleichstellungsinitiative abgestimmt. Die entsprechenden Unterlagen werden in den nächsten Tagen verschickt. Bei der Abstimmung geht es um folgende Frage:
Wollen Sie die von der Synode am 25. Juni 2014 beschlossene Änderung der Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft vom 10. Februar 1976 betreffend die Initiative zur Förderung der gleichberechtigten Zulassung zum Priesteramt (Kirchliche Gleichstellungsinitiative)» annehmen?
Der Weg der Initiative mit den bisherigen Zwischenstationen verlief wie folgt:
- 13.1.2012: Einreichung der unformuliertenInitiative «zur Förderung der gleichberechtigten Zulassung zum Priesteramt (Kirchliche Gleichstellungsinitiative)» zur Änderung derLandeskirchenverfassung BL und derKirchenverfassung der RKK BS.
- 1.6.2012: Die Verwaltung der Röm.-kath. Landeskirche stellt das Zustandekommender Initiative fest.
- 3.12.2012: Die Synode erklärt die Initiativefür rechtsgültig.
- 25.6.2013: Die Synode beschliesst überdie Änderung der Landeskirchenverfassungals Formulierungsvorschlag zur Umsetzung der Initiative (praktisch gleichlautender Beschluss wie in der Synode der RKK BS).
- Oktober/Dezember 2013: Der Bischofteilt mit, dass er den Formulierungsvorschlag in der Kirchenverfassung der RKK BS aufgrund des expliziten Genehmigungsvorbehalts nicht genehmigen könne. Er lädt die Synodenpräsidenten und die (Landes)-kirchenratspräsidenten BL und BS zu einem Gespräch ein. Die Gesprächspartner finden einen Kompromiss: Das Verb «hinwirken» wird durch «unterbreiten» ersetzt.
- 25.6.2014: Die Synode hebt in einem Rückkommensentscheid die im Juni 2013 beschlossene Formulierung auf und beschliesst, den neuen Formulierungsvorschlag zur Volksabstimmung zu bringen.
Landeskirchenrat und Synode befürworten die Annahme des Formulierungskompromisses. Durch das Verb «unterbreiten» bleiben viele Mitwirkungsmöglichkeiten offen, ohne dass die kirchliche und staatskirchenrechtliche Rechtsordnung kollidieren. Der Landeskirchenrat und die Synode sind überzeugt, dass die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt – unabhängig von Zivilstand und Geschlecht – nur zusammen mit dem Bischof und der Weltkirche erreicht werden kann.
Bei einem Ja würde die Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft vom 10. Februar 1976 wie folgt geändert:
§13 Aufgaben
Der Landeskirche obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
a.bis In gegenseitigem Respekt und unter Wahrung der je eigenen Zuständigkeitskompetenzen pflegt sie den Dialog mit den zuständigen kirchlichen Organen und unterbreitet ihnen dabei auch Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung.
a.ter In diesem Rahmen unterbreitet sie das Anliegen – auch bei der Weiterentwicklung des kirchlichen Rechts –, dass Veränderungen insbesondere in Bezug auf die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt, unabhängig von Zivilstand und Geschlecht, ermöglicht werden.
Machen Sie Gebrauch von Ihrem Stimmrecht und nutzen Sie Ihre Mitsprachemöglichkeit.
Die Verwaltung der Röm.-kath. Landeskirche
des Kantons Basel-Landschaft
Quelle: Kirche heute