Die Kirchenverfassung der RKK Basel-Stadt ist das Grundgesetz der Basler Katholiken, auf das sich alle anderen kirchlichen Regelwerke und Pfarreiordnungen beziehen. Am 28. September dürfen alle Mitglieder der RKK-BS ab 16 Jahren gleich über drei Änderungsvorschläge abstimmen.
Auch die Katholiken im Kanton Basel-Landschaft werden zur Urne gebeten. Da dort die Verfassung schon vor zwei Jahren modernisiert worden ist, findet dort ausschliesslich eine Abstimmung über die Umsetzung der Gleichstellungsinitiative statt. In Sachen Gleichstellungsinitiative haben die Landeskirchen der beiden Halbkantone von Beginn an Hand in Hand gearbeitet, sodass die gute Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Abstimmung abgeschlossen wird. Worüber wird abgestimmt?
Genehmigungspflicht des Bischofs
Die baselstädtische Kirchenverfassung ist die einzige Verfassung des Bistums, die eine Genehmigungspflicht des Bischofs in Bezug auf Verfassungsänderungen kennt. Eigentlich besteht eine klare Trennung zwischen den innerkirchlichen Regelwerken und den Regelungen für staatskirchenrechtliche Gremien. Die jeweiligen Gremien haben eine eigene Organisationsstruktur und eigene Kompetenzen, die sich nicht überschneiden sollten. So kann beispielsweise auch nicht der Kirchenrat Basel Stadt dem Bischof die Anweisung geben, von nun an Frauen als katholische Priesterinnen einzusetzen.
Die in § 30 Abs. 3 der Verfassung der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt enthaltene explizite Genehmigungspflicht des Diözesanbischofs für die seelsorgerlichen Belange widerspricht diesem Prinzip und hat damit keine inhaltliche Begründung. Bischof, Kirchenrat und Synode wollen dies richtigstellen.
Verfassungsmodernisierungen
Nach mehreren erfolglosen Anläufen Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Römisch-Katholische Kirche des Kantons Basel-Stadt im Jahr 1973 als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt. Damit verbunden konstituierte sie sich als staatskirchenrechtliche Organisation mit eigenen Organen. Deren Zusammenspiel, Aufgaben und Kompetenzen wurden in der Kirchenverfassung des Jahres 1973 festgelegt. Im Rahmen einer Teilrevision der Verfassung sollen nun einige dringende Anpassungen an die Erfordernisse der heutigen Zeit vorgenommen werden.
Gleichstellungsinitiative
Zur Abstimmung gelangt auch die Umsetzung der Initiative für kirchliche Gleichstellung. Mit der Annahme des neuen Verfassungsartikels wären die staatskirchenrechtlichen Organe beauftragt, den kirchlichen Organen auch bei der Weiterentwicklung kirchlichen Rechts das Anliegen zu unterbreiten, dass Veränderungen insbesondere in Bezug auf die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt, unabhängig von Zivilstand und Geschlecht, ermöglicht werden.
Die wichtigsten Änderungen werden in einer kleinen Abstimmungsbroschüre zusammengefasst allen Wahlberechtigten per Post zugehen. Der neue Verfassungstext, sowie er bei Annahme aller Änderungen aussehen würde, finden Sie hier»
Matthias Schmitz,
Juristischer Mitarbeiter Kirchenratssekretariat RKK Basel-Stadt
Quelle: Kirche heute