Die im Januar in den römisch-katholischen Kirchen Baselland und Basel-Stadt eingereichten Gleichstellungsinitiativen sollen im November den beiden Synoden zum Entscheid über die Gültigkeit vorgelegt werden. Die Kirchenräte der beiden kantonalkirchlichen Körperschaften haben sich an ihrem jährlichen Treffen im März für ein paralleles Vorgehen bei der Klärung der formellen Fragen ausgesprochen. In den nächsten Monaten wollen sie gemeinsam Rat bei Juristen einholen, wie Patrick Schäfli, der Verwalter der Landeskirche Baselland gegenüber «Kirche heute» erläuterte. Zu beantworten ist die Frage, ob es sich um eine unrechtmässige Einmischung in den innerkirchlichen Bereich handelt, wenn eine kantonalkirchliche Verfassung die Behörden verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kirche Frauen oder Verheiratete zum Priesteramt zulässt.

Entscheiden die Synoden auf Gültigkeit, geht es um den Inhalt: Spricht sich die Synode für das Anliegen aus, muss eine dem Initiativtext entsprechende Ergänzung der Verfassung ausgearbeitet und dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Lehnt das Kirchenparlament die für gültig erklärte Initiative ab, entscheiden die Stimmberechtigten. Bei einer Annahme müsste in der Folge die Verfassung angepasst und in einer weiteren Abstimmung gutgeheissen werden.