RKZ warnt vor Kompetenzüberschreitung durch Landeskirche.
Die in den römisch-katholischen kantonalkirchlichen Körperschaften in beiden Basel lancierte «Kirchliche Gleichstellungsinitiative» hat Kritik auf Seiten der Römisch-katholischen Zentralkonferenz der Schweiz hervorgerufen.
Die Römisch-katholische Zentralkonferenz RKZ, der Zusammenschluss der kantonalkirchlichen Organisationen in der Schweiz, befürchtet eine Belastung des Verhältnisses zwischen den staatskirchenrechtlichen und den kirchlichen Autoritäten, sollten die in beiden Basel geforderten Verfassungsänderungen zustande kommen. Die Kommission für Staatskirchenrecht und Religionsrecht der RKZ bittet die beiden Initiativkomitees und die zuständigen staatskirchenrechtlichen Behörden, die von der Kommission gemachten Überlegungen beim weiteren Vorgehen zu berücksichtigen.
Die beiden gleichlautenden Initiativen wollen die Behörden der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt und der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft verpflichten, darauf hinzuwirken, dass die Kirche die gleichbrechtigte Zulassung – unabhängig von Zivilstand und Geschlecht – zum Priesteramt ermöglicht. Dieses Ziel werde von vielen Mitgliedern der römisch-katholischen Kirche seit langer Zeit gewünscht, schreibt RKZ-Generalsekretär Daniel Kosch namens der Kommission. Doch stehe fest, dass die Zuständigkeit in diesen Belangen beim Papst und bei den Bischöfen liege.
Die Gläubigen hätten zwar das Recht zur Meinungsäusserung, aber eine Verpflichtung der Behörden, auf entsprechende Reformen hinzuwirken, sei keine blosse Meinungsäusserung mehr. Dabei handle es ich um einen institutionellen Eingriff in den Zuständigkeitsbereich der kirchlichen Autoritäten. Die Kommission der RKZ befürchtet, dass dies, sollten die Initiativen Erfolg haben, jenen kirchlichen Kräften Auftrieb geben könnte, die eine Abschaffung der staatskirchenrechtlichen Institutionen wünschen.
Die zur Diskussion stehenden Initiativen erreichten bis Ende Juli gemäss der Homepage www.aufbruch.ch/gleichstellung gut die Hälfte der für die Einreichung nötigen 700 (Basel-Stadt) und 1000 (Baselland) Unterschriften.
Alois Schuler, www.kirche-heute.ch