Synoden in Stadt und Land entscheiden über Gleichstellungsinitiativen

Die Kirchenräte in Basel-Stadt und Baselland beantragen den am 25. Juni in Basel und Liestal tagenden Synoden, die «Gleichstellungsinitiativen» anzunehmen und den gleich lautenden Verfassungsänderungen zuzustimmen. Falls die Synoden so entscheiden, haben die Stimmberechtigten das letzte Wort. 

Im Januar 2012 wurden in den Präsidien der römisch-katholischen Synoden in Basel-Stadt und Baselland zwei gleich lautende Initiativen eingereicht, mit denen die kantonalkirchlichen Behörden verpflichtet werden sollen, sich für eine gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt, unabhängig von Zivilstand und Geschlecht, einzusetzen. Das Anliegen der Initianten sei in beiden Kirchenräten von Beginn weg unbestritten gewesen, heisst es nun in den praktisch gleich lautenden Vorlagen an die Synoden der Baselbieter Landeskirche und der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt. Beide Synoden erklärten vor einem halben Jahr die Initiativen für rechtsgültig. Jetzt sollen sie gemäss Anträgen der Kirchenräte den Initiativen auch inhaltlich zustimmen und sich für entsprechende Änderungen in den Kirchenverfassungen aussprechen.

Der Baselbieter Landeskirchenrat schlägt eine Änderung des Paragrafen 13 vor, wo die Aufgaben der Landeskirche um einen Zusatz erweitert werden sollen. Gegenwärtig soll sie «die Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung gegenüber staatlichen und kirchlichen Behörden» vertreten. Neu wird erst darauf hingewiesen, dass die Landeskirche sowohl ihre eigenen Zuständigkeitskompetenzen als auch jene der kirchlichen Behörden – also die Kompetenzen von Bischof und Weltkirche – respektiert. In diesem Rahmen allerdings will sie darauf hinwirken, «dass Veränderungen insbesondere in Bezug auf die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt, unabhängig von Zivilstand und Geschlecht, ermöglicht werden.» Den im Wortlaut gleichen Passus schlägt der Baselstädtische Kirchenrat in einer Erweiterung der Einleitung zur Verfassung vor.

Bei diesen Formulierungen habe man die Zuständigkeitskompetenzen der römisch-katholischen Kirche und der staatskirchenrechtlichen Organisationen beachten müssen, schreiben die Kirchenräte in ihren Vorlagen. Man habe aber schliesslich eine Formulierung gefunden, der auch die Initiativkomitees zustimmen konnten. Wenn die beiden Synoden, die wohl nicht zufälligerweise am gleichen Abend in Liestal und Basel tagen, zustimmen, müssen in beiden Kantonen erst die Regierungsräte, im Fall von Basel-Stadt aber auch noch der Bischof zustimmen, bevor es zu obligatorischen Volksabstimmungen kommt.

Alois Schuler