Die in den Kantonen Basel-Stadt und Basellandschaft lancierte „kirchliche Gleichstellungsinitiative“ droht der generellen Infragestellung der staatskirchenrechtlichen Strukturen neue Nahrung zu verleihen. Dies befürchtet die Kommission für Staatskirchenrecht und Religionsrecht der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) der Schweiz. Sie ruft dazu auf, die Zuständigkeiten in diesen Belangen zu respektieren, die beim Papst und bei den Bischöfen lägen – und nicht bei den staatskirchenrechtlichen Behörden.

Mit der Initiative sollen die Behörden der römisch-katholischen Kirche Basel-Stadt und der römisch-katholischen Landeskirche Basellandschaft verpflichtet werden, darauf hinzuwirken, dass die katholische Kirche unabhängig von Zivilstand und Geschlecht die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt ermögliche. Im Hinblick darauf streben die beiden Initiativkomitees eine entsprechende Änderung der jeweiligen kantonalkirchlichen Verfassung an. Auch hoffen sie, dass andere Kantonalkirchen ebenfalls diesen Weg einer kirchlichen Verfassungsinitiative beschreiten. – Ob die erforderlichen Unterschriften für die Gleichstellungsinitiative in den Kantonen Basel-Stadt und Basellandschaft zusammenkommen, ist derzeit noch gänzlich offen.

„Imperativ Fordernde“ statt Gesprächspartner

Die Kommission für Staatskirchenrecht und Religionsrecht der RKZ hat das Initiativvorhaben nach eigenen Angaben ausgiebig diskutiert. Denn dieses sei brisant und könnte zu ähnlichen Vorstössen in anderen Kantonalkirchen führen. Es gebe zwar aus theologischer Sicht durchaus gewichtige Argumente für eine Änderung der Zulassungsbedingungen zum Priesteramt, die von vielen Gläubigen gewünscht werde, meint die Kommission. Aber dafür zuständig seien eben nicht die staatskirchenrechtlichen Behörden, sondern der Papst und die Bischöfe.

Käme es zu einer Umsetzung der Initiative, so würden die staatskirchenrechtlichen Organe als „imperativ Fordernde“ statt als Gesprächspartner der zuständigen kirchlichen Instanzen auftreten. So etwas sei jedoch keine „Meinungsäusserung“ mehr, sondern ein „institutioneller Eingriff in den Zuständigkeitsbereich der kirchlichen Autoritäten“, hält die Kommission fest.

Sie weist auf ihr eben erarbeitetes Positionspapier „Äusserungen und Interventionen staatskirchlicher Gremien zu pastoralen Fragen“ hin, das die RKZ an ihrer jüngsten Plenarversammlung am 24./25. Juni in Appenzell beraten hat. Darin wird die Bedeutung des Dialogs, des respektvollen Umgangs mit anderen Auffassungen sowie die Notwendigkeit betont, die eigene Zuständigkeit zu beachten.

Sensible Phase

Der Vorstoss in den Kantonen Basel-Stadt und Basellandschaft erfolge zu einer Zeit, in der man intensiv daran arbeite, das Verhältnis zwischen den kirchlichen und den staatskirchlichen Strukturen zu klären und deren Zusammenwirken zu verbessern, betont die Kommission. In dieser „sensiblen Phase“ sei es „klug“, sich in erster Linie auf den eigenen Zuständigkeitsbereich zu beschränken.

Wörtlich stellt die Kommission dazu fest: „Die im Initiativtext angesprochenen Fragen müssen von der Kirche selbst geklärt werden, und es ist unübersehbar, dass diese Klärung weder auf lokaler noch auf schweizerischer Ebene, sondern auf weltkirchlicher Ebene zu erfolgen hat.“ Die Gefahr sei deshalb gross, dass der Vorstoss nicht die von den Initianten gewünschte Wirkung habe, sondern dazu führe, dass die staatskirchenrechtlichen Strukturen erneut in Frage gestellt würden.

Zürich, 30.06.2011 (kipa/com/job/bal)

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