Die Parlamente der römisch-katholischen Kirche Basel-Stadt (RKK) und von Basel-Landschaft haben sich für die sogenannte Gleichstellungsinitiative ausgesprochen. Die im Januar 2011 eingereichten Begehren verlangen von den weltlichen Kirchenbehörden, sich für das Frauenpriestertum und für die Abschaffung des Pflichtzölibats einzusetzen. 

Die Initiativen betreffen in ihrer rechtlichen Auswirkung direkt nur die öffentlich-rechtlichen Körperschaften, also die Kantonalkirchen, und haben kirchenrechtlich keine Bedeutung. Die kantonalen Kirchenbehörden werden lediglich beauftragt, bei den zuständigen kirchlichen Organen, etwa dem Bistum, zu intervenieren, um die Abschaffung des Pflichtzölibats und die Zulassung von Frauen zum Priesteramt in der römisch-katholischen Kirche zu erwirken. Bei der „Weiterentwicklung“ des Kirchenrechts sollen diese ihren Einfluss geltend machen.

Gemäss der Kirchenverfassung in Basel-Stadt benötigt die Verfassungsänderung den Segen des Regierungsrates sowie des Diözesanbischofs. Der Basler Bischof Felix Gmür wollte am Mittwoch gegenüber der Presseagentur Kipa zu dem Anliegen keine Stellung nehmen. In Basel-Land wird die Genehmigung des Bischofs zur Verfassungsänderung nicht eingefordert.

Deutliche Annahmen

Am Dienstag haben die Synodalen beider Landeskirchen sowohl den Initiativtext als auch eine Verfassungsänderung deutlich gutgeheissen.

Im baselstädtischen Kirchenparlament haben 15 Synodale Ja zur Verfassungsänderung gesagt, zwei Synodale lehnten die Vorlage ab, neun enthielten sich der Stimme. Der Initiative selber haben 14 Synodale zugestimmt, wie aus der Medienmitteilung der RKK hervorgeht. Die Verfassungsänderung muss zunächst durch den Regierungsrat, anschliessend durch den Diöesanbischof und schliesslich durch das Volk gutgeheissen werde.

In der Synode der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft sind sowohl die Initiative als auch die Verfassungsänderung sehr deutlich gutgeheissen worden, teilte der Informationsbeauftragte Patrick Schäfli am Mittwoch auf Anfrage gegenüber der Presseagentur Kipa mit. Hier braucht es für eine Änderung der kirchlichen Verfassung jedoch keine „ausdrückliche Zustimmung“ des Diözesanbischofs, so Schäfli.

Nötig sei jedoch die Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Land nach der Volksabstimmung. Das Datum der Abstimmung ist nach Angaben des Informationsbeauftragten noch offen, möglicherweise werde sie Ende 2013 oder Anfang 2014 stattfinden.

Rund 3.000 Personen haben die kirchlichen Verfassungsinitiativen unterzeichnet, darunter viele Professoren sowie Theologen. Eingereicht wurden die Initiativen im Januar 2012. Mit den Begehren wollen die Unterzeichner ihre staatskirchenrechtlichen Behörden verpflichten, sich für die „Förderung der gleichberechtigten Zulassung zum Priesteramt“ einzusetzen.

Basel/Liestal, 26.6.13 (kipa/com/arch/bal/gs)