Über die sogenannte „Gleichstellungsinitiative“ stimmen am kommenden Dienstag, 25. Juni, die Parlamente der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt (RKK) und der Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft ab. Die Exekutiven beider Landeskirchen empfehlen Annahme des Volksbegehrens, das am 12. Januar 2012 in beiden Kantonen eingereicht worden ist. 

Die Initiative verlangt von den weltlichen Kirchenbehörden, dass sie sich für das Frauenpriestertum und für die Abschaffung des Pflichtzölibats einsetzen.

Es sollen die Verfassungen der Landeskirchen entsprechend abgeändert werden. Die beantragte Änderung präzisiert nach Umformulierungen des Initiativtextes die Aufgaben der Landeskirche unter Artikel 13 mit folgenden Worten: „a. – Sie (die Landeskirche) vertritt die Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung gegenüber den staatlichen Behörden. a. bis – In gegenseitigem Respekt und unter Wahrung der je eigenen Zuständigkeitskompetenzen pflegt sie den Dialog mit den zuständigen kirchlichen Organen und unterbreitet ihnen dabei auch Anliegen der römisch-katholischen Bevölkerung. a.ter – In diesem Rahmen wirkt sie darauf hin – auch bei der Weiterentwicklung des kirchlichen Rechts -, dass Veränderungen insbesondere in Bezug auf die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt, unabhängig von Zivilstand und Geschlecht, ermöglicht werden.“

Stimmen die beiden Kirchenparlamente (Synoden) dem Volksbegehren zu, stehen in einem nächsten Schritt landeskirchliche Urnenabstimmungen über die Verfassungsänderung an.

Basel/Liestal BL, 22.6.13 (Kipa)