Verheiratete Priester und weibliche Priester – immer wieder werden die Römisch-Katholischen Landeskirchen in beiden Basel in Zukunft ihren Bischof Felix Gmür und den vatikanischen Klerus mit dieser Forderung konfrontieren. Überdeutlich fielen die Ja-Stimmen der Katholikinnen und Katholiken zur Gleichstellungsinitiative in beiden Kantonen aus: 81,8 Prozent in der Stadt, 87,4 Prozent auf dem Land (vorläufiges Ergebnis). Die Stimmbeteiligung lag bei 22,1 Prozent respektive 29,8 Prozent.
Nun, da die zwei Forderungen in beiden Landeskirchen verankert sind, versprechen deren Präsidenten Christian Griss in Basel und Ivo Corvini in Baselland, sie würden «dieses Anliegen den zuständigen kirchlichen Organen immer wieder unterbreiten». Konkret wollen beide Präsidenten ihre Anliegen Ende Oktober auf dem regulären Treffen der Landeskirchen im Bistum Basel (AG, BE, BL, BS, JU, LU, SH, SO, TG, ZG) ins Gespräch bringen. Auch ein Besuch beim päpstlichen Nuntius in Bern und eine Podiumsdiskussion zum Thema sind angedacht.
«Wir erwarten nicht, dass wir heute oder morgen die Frauenordination haben», stellt Griss klar. Die Kirchenräte wüssten sehr wohl, dass sie im dualen Kirchensystem der Schweiz mit ihren Forderungen eigentlich ihre Kompetenz überschritten. Deshalb verteidigt Griss auch, dass der Initiativtext nach Absprache mit Bischof Felix Gmür «abgeschwächt» wurde: Statt wie ursprünglich auf die Gleichberechtigung «hinzuwirken», haben die beiden Landeskirchen jetzt nur noch den Verfassungsauftrag, die Forderungen zu «unterbreiten». Abgesehen davon, dass der Bischof gemäss Verfassung in der städtischen Landeskirche angehört werden müsse, wäre es aus Grissens Sicht nicht sinnvoll gewesen, Forderungen zu stellen, die dem kanonischen Recht zuwidergehen: «Dann hätten unsere Anliegen überhaupt keine Chance gehabt.»
Auch der Baselbieter Präsident Corvini tat sich am Anfang schwer mit der Initiative: «Ein Eingriff in die kirchlichen Strukturen und in das kanonische Recht durch uns als staatskirchenrechtliche Organisation hätte die Religionsfreiheit gefährden können.» Es sei nicht Aufgabe der Landeskirche, Kirchenpolitik zu machen. Nun sei der Verfassungsauftrag aber «nicht mehr und nicht weniger als der Auftrag zur Unterbreitung». Dieser Kompromiss sei eine gute Grundlage.
Nun sind die Nachbarkirchen dran
Von diesen Bedenken ungetrübt stiessen die Komiteemitglieder gestern im Refektorium der Elisabethenkirche in Basel auf das Glanzergebnis der Abstimmung an. Denn in dieser Deutlichkeit hatten es weder die Basler noch die Baselbieter Katholiken erwartet. «Im Baselbiet gibt es sehr viele Theologinnen und Theologen, die mit uns sympathisierten», erklärt die Basler Theologin Monika Hungerbühler; «in der Stadt herrscht bedingt durch ihre Geschichte ein konservativeres Umfeld.» Doch auch auf dem Land war man sich nicht sicher, weil viele der 1952 Unterschriften vor drei Jahren von Leuten gekommen seien, die bereits aus der Kirche ausgetreten seien und jetzt eben nicht hätten mitstimmen dürfen. Nun überlegen sich die Initianten, wie sie ihre Ideen anderen Landeskirchen schmackhaft machen können. Im Aargau zum Beispiel will der pensionierte Baselbieter Pfarrer Guido Büchi seine Kontakte nutzen.