Kampagne zur Gleichstellungs-Initiative gestartet – Abstimmungstermin am 28. September
Die Initiative für den Zugang von Frauen und verheirateten Männern zum Priesteramt in der katholischen Kirche geht in die entscheidende Phase. Das Komitee für die Gleichstellungs- Initiative hat gestern seine Kampagne lanciert – am katholischen Feiertag Maria Himmelfahrt. Das Kirchenvolk entscheidet am 28. September über die geplante Verfassungsänderung.

Der Glaube an den Erfolg war gestern im Komitee spürbar. Monika Hungerbühler, Co-Dekanatsleiterin in Basel-Stadt, sagte: «Wir hoffen auf eine grosse Stimmbeteiligung.» Der gleichzeitig angesetzte Entscheid zur Fusions-Initiative dürfte am Abstimmungssonntag für eine grosse Mobilisation sorgen. «Dass ein pastorales Anliegen auf diesem Weg in die Verfassung kommt, hat es in dieser Form noch nie gegeben», sagte Thierry Moossbrugger, Kommunikationsbeauftragter der Fachstelle für kirchliche Dienste beider Basel.

Oswald Inglin, ehemaliger Synoden­präsident der Römisch-Katholischen Kirche Basel, sprach von einem weltweit noch nicht beschrittenen Weg, den das Komitee gewählt habe: Mittels basisdemokratischer Rechte sollen die Reformwünsche eines grossen Teils der Gläubigen in die Kirchenverfassungen festgeschrieben werden. Im Hintergrund steht die besondere Situation, dass in der Schweiz neben dem eigentlichen Kirchenrecht auch ein Staatskirchenrecht besteht, dass vom Kirchenvolk geändert werden kann.

Ihren Anfang nahm die Initiative im Jahr 2010, Ende Juni übersprang sie mit der Zustimmung der Synode Baselland die vorletzte Hürde, wobei sie dabei fast gestrauchelt wäre. Vorausgegangen war nach der Unterschriftensammlung seit Januar 2012 ein langer Weg durch die Gremien und ein Austausch mit dem Bischof des Bistums Basel, Felix Gmür. Der hat gemäss der Verfassung in Basel-Stadt ein Genehmigungsrecht für Änderungen am Gesetzestext, was sich als weitere Hürde erwies: Gmür wollte die Revision zwischenzeitlich nicht erlauben.

Kritik am Kompromiss

Die Initianten aus Stadt und Land sowie der Bischof einigten sich schliesslich im vergangenen Dezember auf eine geänderte Formulierung: Im Initiativtext heisst es nun, dass die Landeskirche im Dialog mit der Amtskirche das Anliegen einer gleichberechtigten Zulassung zum Priesteramt, unabhängig von Zivilstand und Geschlecht, unterbreitet. Die ursprüngliche Formulierung, wonach die Landeskirche auf Frauen und verheiratete Männer im Priesteramt hinwirke, wurde dabei fallen gelassen. Dieser Kompromiss fand allerdings nicht überall Beifall – weshalb die Frühjahressynode in Baselland zwei Anläufe benötigte, um den Weg für die Abstimmung zu ebnen. Die Landeskirche im Baselbiet kennt kein bischöfliches Veto, ein Grund, weshalb der Kompromiss mit Gmür während der Synode in Binningen kritisiert wurde.

Eine ähnliche Situation wird je nach Abstimmungsverlauf Ende September nicht mehr vorkommen: Bischof Gmür verzichtet laut dem Basler Kirchenratspräsidenten Christian Griss-Elber künftig auf sein verfassungsmässiges Recht. Sein Entscheid kommt ebenfalls als Teilrevision vors Volk – und das muss auch in dieser Frage erst noch zustimmen.

Patrick Griesser, Basler Zeitung