Schon von «weissem Rauch zu sprechen», wäre voreilig. Sicher ist aber, dass in die Angelegenheit Gleichstellungs-Initiativen, in denen das Priesteramt für Frauen und die Abschaffung des Pflichtzölibats gefordert werden, Bewegung gekommen ist.

Die beiden Kirchenräte der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt und der Römisch-katholischen Landeskirche Baselland haben sich am Montagabend zu einer gemeinsamen Sitzung getroffen. Eines der beiden Traktanden dabei: das weitere Vorgehen bei den beiden Volksbegehren.

Die gleichlautenden Initiativen in Form von allgemeinen Anregungen wurden am 12. Januar 2012 den beiden Synodepräsidenten Christoph Gysin (Land) und Sylvia Debrunner (Stadt) – mit 1005 beziehungsweise 1925 Unterschriften – überreicht. Seither herrschte Schweigen. Seitens der Initiantinnen und Initianten vor allem auf der Landschaft wurden Befürchtungen laut, der Landeskirchenrat tue sich schwer mit den Initiativen, halte diese für den «falschen Weg» und hege auch juristische Bedenken. Letzteres, weil die Initiativen die Behörden der beiden Landeskirchen verpflichten wollen, «darauf hinzuwirken, dass die römisch-katholische Kirche die gleichberechtigte Zulassung – unabhängig von Zivilstand und Geschlecht – zum Priesteramt ermöglicht». Das aber, so die Gegner der Initiative, sei nicht Sache der landeskirchlichen Behörden, sondern einzig diejenige Roms.

Gültigkeit ist kein Problem

Von etwas anderem sind die Initianten auch nicht ausgegangen. Ihnen ging es primär darum, ein Signal auszusenden und die 1995 von Papst Johannes Paul II. für beendet erklärte Diskussion wieder anzukurbeln. «Die Gültigkeit der Initiativen kann nicht ernsthaft ein Thema sein», meint denn auch Bruno Gutzwiller, Kantonsgerichtsvizepräsident und ehemaliger Präsident des Baselbieter Landeskirchenrats. Gutzwiller ist einer von mehreren namhaften Juristen, die zum Kreis der Initiantinnen und Initianten gehören. Mit von der Partie sind auch die Jus-Professorinnen Denise Buser und Anne Peters sowie Jus-Professor Felix Hafner.

Einen Schritt weitergekommen

Über die Resultate der gemeinsamen Sitzung wurde gestern nicht offiziell informiert. Inoffizielle Informationen waren mindestens teilweise widersprüchlich. Landeskirchenverwalter Patrick Schäfli sprach von einem «rein informellen Treffen, an dem keine Beschlüsse gefasst wurden». Und das wäre kein Grund zur Hoffnung.

Andere Quellen tönten dagegen wesentlich optimistischer. Bei diesen ist von einer guten Stimmung die Rede sowie davon, dass man in der Frage der Behandlung der Initiativen einen Schritt vorwärtsgekommen sei. So könne man davon ausgehen, dass in Bälde eine offizielle Mitteilung erfolgen werde über das Zustandekommen und die Rechtsgültigkeit der Initiativen – wenn nicht schon zu Ostern, so doch nicht viel später. Klar ist, dass das gemeinsame Vorgehen der beiden Kirchenräte allein schon dadurch, dass es sich bei den beiden Landeskirchen um eigenständige öffentlich-rechtliche Körperschaften handelt, Grenzen hat. Das heisst, es finden zwei getrennte Verfahren statt.

Für die Baselbieter Landeskirche heisst das, dass die Initiative nach Kommunikation von Zustandekommen und Rechtmässigkeit der Synode vorgelegt werden muss. Das kann mit oder ohne Gegenvorschlag erfolgen. Heisst die Synode die Initiative gut, muss der Landeskirchenrat eine Vorlage ausarbeiten, die dann dem Kirchenvolk unterbreitet wird. Lehnt die Synode die Initiative ab und empfiehlt sie dem Kirchenvolk zur Verwerfung, ist die Sache dann erledigt, wenn das Volk auch Nein sagt. Sagt es Ja, muss der Kirchenrat auch eine Vorlage ausarbeiten, die dann wiederum zur Abstimmung gelangt.

Thomas Gubler, Basler Zeitung