Bei den beiden kirchlichen Gleichstellungsinitiativen in Stadt und Land ist – zumindest aufseiten der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft – Sand im Getriebe. Ende März hatten sich die Kirchenräte der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt (RKK) und der Landeskirche zu einer gemeinsamen Sitzung getroffen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. In der Öffentlichkeit und bei den Initiantinnen und Initianten der beiden gleichlautenden Volksbegehren, in denen das Priesteramt für Frauen und die Abschaffung des Pflichtzölibats gefordert wird, kam Optimismus auf. Es bestand die Hoffnung, dass an Ostern oder kurz danach eine Mitteilung über das Zustandekommen und die Rechtmässigkeit der Initiativen erfolgen würde. Fehlanzeige.

Bis dato erreichte nicht nur keine Meldung die Öffentlichkeit, jetzt scheint sich die Behandlung sogar noch weiter zu verzögern. Bisher war man davon ausgegangen, dass die Initiative für die Synodensitzung der Baselbieter Landeskirche vom 3. Dezember 2012 in irgendeiner Form traktandiert wird. Und auch, dass das Vorgehen jeweils mit Basel-Stadt koordiniert würde. Wie die BaZ nun aber von der Vizepräsidentin des Landeskirchenrats, Kristin Gubler, erfuhr, soll dieGleichstellungsinitiativeerst an der Juni-Synode im kommenden Jahr behandelt werden. «Zumindest ist im Kirchenrat kein Beschluss gefasst worden, sie im Dezember zu bringen», sagt die Vizepräsidentin. Das erstaunt. Denn wenige Tage vorher, am 27. November, tagt die Synode der RKK Basel-Stadt. Und wie Monika Hungerbühler, Basel-Städter Kirchenrätin und Mitglied des Initiativkomitees, gegenüber der BaZ erklärt, steht die Gleichstellungsinitiativedort auf der Traktandenliste.

Schwieriger Umgang
Die beiden Initiativen in Form der allgemeinen Anregung wurden am 12.   Januar 2012 den jeweiligen Synodenpräsidenten Christoph Gysin (Land) und Sylvia Debrunner (Stadt) mit 1005 beziehungsweise 1925 Unterschriften überreicht. Von Anfang an entstand jedoch der Eindruck, dass sich der Baselbieter Landeskirchenrat, anders als der Basel-Städter, mit der Initiative etwas schwer tut. Das Begehren will die Behörden der beiden Landeskirchen dazu verpflichten, «darauf hinzuwirken, dass die Römisch-katholische Kirche die gleichberechtigte Zulassung   – unabhängig von Zivilstand und Geschlecht – zum Priesteramt ermöglicht». So war erst – zwar von wenig substantiierten und von namhaften Juristen vehement in Abrede gestellten   – rechtlichen Bedenken die Rede. Der Bischof von Basel, Felix Gmür, hatte die Initiative als den falschen Weg für dieses Anliegen bezeichnet. Von den Gegnern wurde insbesondere ins Feld geführt, die Umsetzung sei nicht Sache der landeskirchlichen Behörden, sondern einzig diejenige Roms.

Der Präsident des römisch-katholischen Landeskirchenrats, Ivo Corvini, ist erwiesenermassen kein Freund der Initiative. Wie die BaZ in Erfahrung brachte, soll er diesen Sommer dem Basel-Städter Kirchenrat eine Ausformulierung der Initiative unterbreitet haben, auf welche die Basler gar nicht eingetreten sind. Grund: Das Anliegen der Initiantinnen und Initianten fand in Corvinis Formulierung allzu wenig Berücksichtigung. Mittlerweile sind die Initiantinnen und Initianten aufgefordert worden, doch selber einen Textvorschlag einzureichen.

Das Verfahren zur Behandlung der Initiative findet in beiden Kantonen getrennt statt. Heisst sie die jeweilige Synode gut, muss der Kirchenrat eine Vorlage ausarbeiten, die dann dem Volk vorgelegt wird. Sagt die Synode Nein zum Volksbegehren, wird es dem Kirchenvolk vorgelegt.

 Thomas Gubler, Basler Zeitung


Mail von „Verwaltung [verwaltung@kathbl.ch] vom 11. Oktober 2012

Berichtigungen betr. Basler Zeitung Beitrag von heute 11.10.2012

Liebe Mitglieder der Synode
Liebe Kirchgemeinde-Präsidentinnen und –Präsidenten

Die Basler Zeitung von heute 11. Oktober 2012 spricht auf Seite 17 unten von einer angeblichen “Verwirrung“ bezüglich der „kirchlichen Gleichstellungsinitiativen“. Es handelt sich hier um eine Falschmeldung, weshalb wir Sie kurz über den korrekten Sachverhalt informieren möchten:
Die Behandlung einer Volksinitiative erfolgt in mehreren Schritten. Die Traktandierung der Rechtsgültigkeit ist bereits seit längerem für unsere nächste Synode vom 3. Dezember 2012 geplant (Einladung folgt wie üblich in der 1. Novemberhälfte). Als zweiter Schritt wird dann im nächsten Jahr in der Synode materiell über das Anliegen der Initiative beraten werden.
Die Behandlung der Initiative erfolgt zudem in Koordination mit dem Kirchenrat der RKK Basel-Stadt.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Berichtigungen gedient zu haben.

Freundliche Grüsse

Röm.-kath. Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft
Patrick Schäfli, Verwalter und Informationsbeauftragter