Eigentlich war schon alles angerichtet. Nach der Verabschiedung der kirchlichen Gleichstellungsinitiativein den katholischen Synoden von Basel-Stadt und Baselland hätte eigentlich nur noch das Kirchenvolk sagen müssen, wos langgeht. Doch mit seiner Intervention beziehungsweise der in Aussicht gestellten Nichtgenehmigung der Verfassungsrevision hat der Bischof den Gang der Dinge gestoppt. Wie es weiter- geht, ob die Initiative dereinst wirklich mit der ursprünglichen Stossrichtung zur Abstimmung gelangt, ist derzeit ungewiss. 

Bei den Initianten herrscht seit dem Wochenende eine gewisse Ratlosigkeit. Grund: Nach dem Brief von letzter Woche, in dem der Bischof die Kirchenrats- und Synodepräsidenten zum Gespräch einlud, ist er am Wochenende im Interview mit der «Schweiz am Sonntag» noch einen Schritt weitergegangen. So hat er klar durchblicken lassen, dass er eine Initiative des Inhalts, wonach die Landeskirchen darauf hinwirken, dass der Pflichtzölibat abgeschafft wird und Frauen zum Priestertum zugelassen werden, nicht akzeptiert. Landeskirchenräte seien für diese Fragen nicht zuständig, sagte der Bischof. Sie sollen den Dialog in ihrer Zuständigkeit suchen.

 

Vom Widerstand überrascht

Josef Jeker, einer der Wortführer des Initiativkomitees, zeigt sich überrascht vom Widerstand des Bischofs, «zumal ja bereits Abstriche vom Wünschbaren zugunsten des Machbaren vorgenommen worden sind». Damit sei das Verfahren «ziemlich blockiert». Von einer «komplizierten Situation» spricht auch Monika Hungerbühler, Basler Theologin und ebenfalls Mitglied des Initiativkomitees. Für sie liegt der Ball jetzt bei den Kirchenparlamenten von Stadt und Land, den Synoden.

Einfacher wird die Situation damit allerdings nicht. Die beiden Parlamente haben zwar den gleichen Text zur ursprünglich unformulierten Volksinitiative verabschiedet. Nicht identisch ist aber die rechtliche Situation in der Stadt und auf der Landschaft. Anders als im Kanton Basel-Stadt steht dem Bischof im Baselbiet nämlich kein Genehmigungsrecht zu. Im Weiteren müsste im Kanton Basel-Stadt die Initiative eigentlich innerhalb von zwei Jahren – also bis am 12. Januar 2014 – dem Kirchenvolk vorgelegt werden. Etwas, das inzwischen illusorisch geworden ist.

Formell greift das Genehmigungsrecht des Bischofs zwar erst, wenn das Kirchenvolk Ja zur Verfassungsrevision gesagt hat. Zudem bezieht es sich nur auf seelsorgerische Belange. Und ob es sich hier um solche handelt, ist nicht unbestritten. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass das bischöfliche Zustimmungsrecht tatsächlich infrage gestellt wird. Die basel-städtische Synode dürfte daher auf den bereits verabschiedeten Text zurückkommen und eine neue Version ausarbeiten.

Und wenn die beiden Landeskirchen weiter wie bisher im Gleichschritt vorangehen wollen, dann bleibt der Baselbieter Synode nichts anderes übrig, als dasselbe zu machen. Laut Ivo Corvini, dem Präsidenten des Baselbieter Landeskirchenrates, wäre das juristisch kein Problem. «Obschon die Synode den Text verabschiedet hat, ist ein Rückkommen ohne Weiteres möglich», sagt Corvini – auch ohne Intervention des Bischofs. Die Geschäftsordnung der Synode verlangt dafür allerdings ein Zweidrittelsmehr. Für Corvini ist das Ganze aber noch gar nicht spruchreif. «Erst müssen wir das Gespräch mit dem Bischof abwarten. Erst dann lässt sich über weitere Schritte diskutieren», sagt der Präsident des Landeskirchenrats.

Klar ist indessen: Solange das Gespräch nicht stattgefunden hat und Ungewissheit über das «Wie weiter?» besteht, solange liegt die Gleichstellungsinitiativein den beiden Landeskirchen auf Eis.

Thomas Gubler, Basler Zeitung