Die Synode der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt (RKK) hat die Initiative «zur Förderung der gleichberechtigten Zulassung zum Priesteramt » – auch als kirchliche Gleichstellungsinitiative bekannt – für gültig erklärt. «Wir nehmen die Anliegen der Initiative ernst», so Christian Griss, Präsident des Kirchenrats der RKK. 

Die Initiative ist deckungsgleich auch von einem basellandschaftlichen Komitee bei der RKK Basel-Landschaft eingereicht worden. Sie verlangt, dass in die Kirchenverordnung eine Bestimmung aufgenommen wird, welche die Behörden der RKK verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die RKK die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt ermöglicht. Dies unabhängig von Zivilstand und Geschlecht. Das bedeutet: Das Pflichtzölibat würde abgeschafft und Frauen würden zum Priesteramt zugelassen.

Eingereicht wurde die Initiative, weil viele Frauen und Männer der RKK einen Reformstau ausgemacht haben. In den vergangenen Jahren sei innerkirchlich zwar einiges unternommen, jedoch wenig bewirkt worden. Mit der Diskriminierung von Frauen in der RKK könnten sich deshalb immer weniger Mitglieder identifizieren, wird argumentiert.

Die Initiative ist im Juni zustande gekommen. Bereits im März beschlossen der Kirchenrat Basel-Stadt sowie der Landeskirchenrat Basel-Landschaft, dass das weitere Vorgehen zwischen den beiden Kantonen abgestimmt werden soll.

Vergangenen Juni hat der Basler Kirchenrat mit Experten des Kirchenrechts ein Hearing durchgeführt. Die Zuständigkeit in dieser Frage liege letztlich beim Papst. Die gesetzlichen Bestimmungen hierfür fussen auf den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils.

Weltkirchliche Ebene zuständig
Die Kommission für Staatskirchenrecht und Religionsrecht der Römisch-katholischen Zentralkonferenz etwa meint, dass es sich bei der Stossrichtung der Initiative nicht um eine Meinungsäusserung handle, sondern um «einen institutionellen Eingriff in den Zuständigkeitsbereich kirchlicher Autoritäten». Die im Initiativtext angesprochenen Fragen seien von der Kirche selbst zu klären. Diese Klärung habe weder auf lokaler noch auf schweizerischer, sondern auf weltkirchlicher Ebene zu erfolgen.

Trotz dieser wenig verheissungsvollen Aussichten, die diese Stellungnahme hinsichtlich einer allfälligen Umsetzung der Initiative verspricht, beschlossen die Synodalen die Rechtsgültigkeit der Initiative. Sollte die Initiative tatsächlich angenommen werden, so möchte der Kirchenrat den konkreten Auftrag zusammen mit dem Landeskirchenrat Basel-Landschaft ausformulieren. Die Synode der RKK Basel-Landschaft stimmt kommenden Montag in Liestal über die Rechtsgültigkeit der Initiative ab.

Christian Fink, Basler Zeitung