Frauen sollen zum Priestertum zugelassen und der Pflichtzölibat abgeschafft werden. Das fordern die Ini­tianten der 2011 lancierten Gleichstellungsinitiative. Kirchliche Behörden sollen in Zukunft auf diese gleichberechtigte Zulassung hinwirken. Doch letzte Woche zog Felix Gmür, der Bischof von Basel, die Bremse. Wie die BaZ berichtete, verweigerte er die Zustimmung zum Verfassungstext, der von den Synoden der Baselbieter und der Basler Kirchen verabschiedet worden war. Stattdessen schlug er ein gemeinsames Gespräch vor. 

In der «Schweiz am Sonntag» nimmt Gmür nun in einem Interview Stellung zu seiner Position. «Ich persönlich kann mir eine Frau am Altar vorstellen», wird Gmür zitiert. Allerdings sehe er Schwierigkeiten in der Umsetzung: «Für die Kirche wäre ein solcher Prozess eine Zerreissprobe. Ich befürchte Spaltungen.» Dass die Frau nicht zur Weihe zugelassen werde, sei eine Frage des Glaubens, biblisch begründet mit der Unterschiedlichkeit von Mann und Frau.

Dass Männer ledig oder verwitwet sein müssen, sei hingegen nur eine disziplinarische Frage. Deshalb sei es einfacher, zuerst über den Pflichtzölibat zu diskutieren. «Aus meiner Sicht muss es keine notwendige Voraussetzung darstellen, dass ein Priester nicht verheiratet sein darf», so Gmür.

Mitteilen ja, mitbestimmen nein

Obwohl der Bischof persönlich offenbar keine Probleme mit den Zielen der Gleichstellungsinitiativehat, stört ihn der vorgeschlagene Verfassungstext trotzdem. Der Text verlasse sein Rechtsfeld. Die Mitwirkungsrechte seien in der Kirche anders ausgestaltet als im Schweizer Rechtssystem: «Alle Gläubigen können unterbreiten, mitteilen und wünschen. Aber sie können keine konkreten Schritte unternehmen. Sie können nicht auf etwas hinwirken, wie es im vorgeschlagenen Verfassungstext heisst», sagt der Bischof von Basel. Dieser Text könne wegen Interpretationsproblemen zu Streit führen.

Gmür schlägt den Initianten daher einen anderen Weg vor: «Die Gläubigen können ihrem Hirten, das ist in diesem Fall der Bischof, ihre Anliegen mitteilen. Sie können dem Kirchenrat den Auftrag geben, das Anliegen als Briefträger zu übermitteln.» Die Kirchenräte müssten den Dialog in ihrer Zuständigkeitskompetenz suchen: «Für diese Frage sind sie nicht zuständig.»

Dina Sambar, Basler Zeitung