Auszug aus der Basler Zeitung: Mit nur einer Gegenstimme wurde sodann die kirchliche Gleichstellungsinitiative von der Synode [der RKLK BL] für rechtsgültig erklärt. Damit kann für das unformulierte Volksbegehren ein Text ausgearbeitet werden. Ivo Corvini hatte zuvor betont, dass nicht eine materielle Stellungnahme zum Initiativbegehren, sondern nur gerade dessen Rechtsgültigkeit zur Diskussion stehe. Die Initiative will die landeskirchlichen Behörden beauftragen, sich für den Zugang der Frauen zum Priesteramt und für eine Abschaffung des Pflichtzölibats einzusetzen.
Für Irritation sorgte jedoch die in den Unterlagen enthaltene Feststellung einiger Rechtsexperten, wonach der Bischof der Diözese Basel eine solche Verfassungsrevision zu genehmigen hätte. Der Liestaler Synodale und Jurist Stefan Fraefel fand eine solche Feststellung doch einigermassen «speziell». Das letzte Wort darüber dürfte allerdings noch nicht gesprochen sein. Ebenso wenig wie über die Initiative selbst, deren Text frühestens an der Synodensitzung vom Juni nächsten Jahres vorliegen dürfte.
Thomas Gubler, BaZ