Am 28. September 2014 ist in zwei Römisch-Katholischen Kantonalkirchen der Schweiz (Basel-Stadt und Basel-Landschaft) etwas Einmaliges erreicht worden: Das Kirchenvolk hat per Abstimmung mit 81.8 % JA-Stimmen (Basel-Stadt) und mit 87.4 % JA-Stimmen (Basel-Landschaft) folgenden Passus in die beiden Kirchenverfassungen aufgenommen: Die Kantonalkirchen sollen den kirchlichen Organen unterbreiten, dass der Zugang zum Priesteramt unabhängig von Zivilstand und Geschlecht möglich werde.

In den meisten Kantonen der Schweiz gehören römisch-katholische Menschen gleichzeitig zwei Rechtssystemen an:

a) dem weltweit geltenden römisch-katholischen Recht, gefasst im Codex Iuris Canonici (kanonisches Recht), und

b) einem lokalen, demokratischen Kirchenrecht nach dem Vorbild des Staates. Der neue Passus wird in dieses Staatskirchenrecht aufgenommen

Auch wenn der neue Passus des Staatskirchenrechts keine direkte oder gar zwingende Wirkung auf das kanonische Recht hat, ist es ein starkes Zeichen des Kirchenvolks an die kirchlichen Organe, hauptsächlich an die Bischöfe. Weltweit haben kirchliche Gruppen und Fachleute bereits unzählige Petitionen, Resolutionen und Memoranden mit immer wieder vergleichbaren Bitten an die kirchlichen Entscheidungsträger gerichtet. Das vorliegende Abstimmungsresultat stellt eine neue Form der Wunsch-Äusserung mit dringlichem Appellcharakter dar.

Hinter dem so formulierten Anliegen stehen zwei Beweggründe:

1) Die Gleichstellung von Frau und Mann auch in unserer Kirche ist eine Frage der Gerechtigkeit. Das wichtigste theologische Argument dafür steht auf der ersten Seite der Bibel, wo es um die Erschaffung von Mann und Frau als Bild Gottes geht (Gen 1,26-28). Selbst die päpstliche Bibelkommission hat bereits 1976 festgehalten, dass es keine biblischen Gründe gegen die Ordination von Frauen gibt. Deswegen muss die Zukunft unserer Kirche von Frauen und Männern gemeinsam verantwortet werden.

2) In der römisch-katholischen Kirche ist der Pflichtzölibat eine disziplinarische Bestimmung und kein Dogma und könnte theoretisch ganz einfach geändert werden.
Ein ausdrücklicher Wunsch des Kirchenvolks ist durch die Abstimmung in eine Kirchenverfassung aufgenommen worden, was in dieser Art weltweit erstmalig ist. Wir hoffen, dass dieses Signal in den nur von Männern besetzten Entscheidungsgremien unserer Kirche ankommt.

Die Initiativkomitees beider Kantone